Staatsziel Tierschutz

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Diese Grundgesetzänderung ist als ein Aufruf an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu werten, den Tierschutz als wesentliches Verfassungsgut zu verwirklichen.

In der Gesamtbilanz der vergangenen zwanzig Jahre zeigt sich jedoch, dass in verschiedenen Bereichen des Umgangs mit Tieren nach wie vor Defizite bestehen. Den Tierschutz zu verbessern hat daher eine hohe Priorität. Das zeigt sich auch an den zahlreichen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 „Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ in diesem Bereich.

In diesem Sinne arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit den Beteiligten an Lösungen. Das Ministerium setzt sich in Deutschland, aber auch europaweit und auf internationaler Ebene für eine Verbesserung des Tierschutzes ein. So wurden insbesondere auch die tierschutzrechtlichen Vorschriften mehrfach geändert, ergänzt und an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst.

Darüber hinaus fördert das Ministerium Forschungsprojekte, Investitionen in tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft oder die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen. Auch auf EU-Ebene setzt sich das BMEL für bessere Tierschutzstandards – beispielsweise bei der Schlachtung und beim Transport von Tieren – ein.

Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland

Im Koalitionsvertrag sind konkrete Vereinbarungen getroffen, an welchen Stellen Tierschutz in Deutschland gestärkt werden soll. Dabei geht es auch darum, Regeln, die wir uns als Gesellschaft für den Umgang mit Tieren schon länger gesetzt haben, so auszugestalten, dass sie in der Praxis auch umgesetzt und vollzogen werden. Die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes ist ein Baustein, um die Vereinbarung der Koalitionspartner umzusetzen.

Die Änderungen im Tierschutzgesetz betreffen alle Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, also sowohl die Haltung in der Landwirtschaft als auch zu Hause und im (Online-)Handel

Bei den Haustieren geht es vor allem um

  • die Verbesserung des Tierschutzes beim Anbieten von Tieren auf Online-Plattformen,
  • die Schaffung der Grundlagen für die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden,
  • die Regelung eines Verbotes, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen in der Werbung und in Ausstellungen zu zeigen sowie
  • die Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe.

Bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

  • eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen,
  • eine Verschärfung der Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen,
  • ein Verbot der Abgabe hochträchtiger Schafe und Ziegen zur Schlachtung sowie
  • ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung, bei dem wir gleichzeitig unserer Verantwortung für unsere Almen und für die artenreichen Kulturlandschaften gerecht werden.

Um Verstöße gegen das Tierschutzrecht effektiver ahnden zu können, wird es insbesondere diese Maßnahmen geben:

  • Einführung eines bundesweiten Registers zur Überwachung von Tierhaltungsverboten und
  • höhere Bußgelder und höhere Strafen beim Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Hinzu kommt die Verankerung des Amtes eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz auf gesetzlicher Ebene.

Ergänzend zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes sind weitere Änderungen des Tierschutzrechtes auf dem Weg. Im Fokus steht insbesondere die Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um weitere Tierarten und um Vorschriften zum Brandschutz. Ziel ist es, in dieser Legislaturperiode wesentliche Fortschritte im Tierschutz zu erreichen!

Fragen zum Tierschutz vor Ort?

Für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben sind die Behörden der Länder zuständig. Wenn Sie ein konkretes Anliegen zum Schutz der Tiere haben, können Sie sich daher an die zuständigen Behörden (in der Regel die Veterinärämter) vor Ort wenden.

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