Weinbauförderung

Durch verschiedene Fördermaßnahmen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Wein produzierenden Betriebe in Deutschland verbessert.

Die bisherigen Fördermaßnahmen im Weinsektor wurden bis zum 15.10.2023 unter dem Dach des Nationalen Stützungsprogramms (NSP) durchgeführt. Mit Ablauf der dritten Förderperiode am 15.10.2023 ist das NSP ausgelaufen. Seit 16.10.2023 findet der GAP-SP auch für den Wein Anwendung, so dass die bisherigen Förderungen unter einem neuen Dach fortgeführt werden

Fördermaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplans

Zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans sind die Fördermaßnahmen, die so genannten „Interventionen“. Sie beschreiben unter anderem, welche Fördervoraussetzungen und -bedingungen die Begünstigten erfüllen müssen und legen die Fördersätze je Fördereinheit fest

Für die Mitgliedsstaaten ist es verpflichtend für die Sektoren Wein, Obst und Gemüse und Bienenzucht spezielle Interventionen durchzuführen. Im deutschen GAP-SP werden neben dem Sektor Wein auch für weitere Sektoren (Hopfen, Obst und Gemüse, Bienenzucht) Interventionen angeboten.

Liste der Interventionen/Teilinterventionen

Mit dem neuen Rechtsrahmen der GAP-SP-VO kommen gemäß 3.5.3 des nationalen GAP-Strategieplans die nachfolgend aufgeführten Interventionen bzw. Teilinterventionen (TI) zum Tragen.

Liste der Interventionen/Teilinterventionen gemäß Art. 58 Verordnung (EU) 2021/2115:

  • Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern (SP-0301)
  • Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall (SP-0302)
  • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen / Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (SP-0303-01)
  • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen / Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt (SP-0303-02)
  • Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (SP-0304-01)
  • Investition in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und -instrumente Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung, Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt (SP-0304-02)
  • Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird (SP-0305)

Fördervoraussetzungen

Die Entscheidung über eine Förderung der vorgenannten Maßnahmen über den GAP-SP erfolgt auf Ebene der Länder und im Falle der Absatzfördermaßnahmen in Drittländern, der Informationsmaßnahmen über verantwortungsvollen Weinkonsum und EU-Qualitätskennzeichen auf Bundesebene durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für die Interventionen für Wein stehen in Deutschland jährlich rd. 37,4 Mio. Euro zur Verfügung.

Die näheren Regelungen zum Verfahren für die Gewährung von Beihilfen für Stützungsmaßnahmen auf Landesebene treffen die Landwirtschaftsminister der Länder in entsprechenden Verordnungen. Nähere Einzelheiten zu den Maßnahmen Absatzförderung von Wein in Drittländern und Informationsmaßnahmen Wein auf dem Binnenmarkt kann dem Merkblatt der BLE entnommen werden, das auf der Internetseite der BLE abrufbar ist.

Die Europäische Kommission (KOM) hat den Mitgliedstaaten Vorlagen (sog. Templates) zur Verfügung gestellt. Die Templates konkretisieren die Interventionskategorien und sind Bestandteil des nationalen GAP-Strategieplans (Kapitel 5.2). In den Templates werden die spezifischen Ziele (Artikel 6 GAP-SP-VO) und die sektoralen Ziele für die jeweilige Intervention aufgeführt. Zudem werden die Bedarfe und die Ergebnisindikatoren (Anhang I der GAP-SP-VO) für die jeweilige Intervention dargelegt. Außerdem enthält jedes Template eine nicht abschließende Liste von Fördermöglichkeiten. Die in dieser Förderleitlinie aufgeführten Fördermöglichkeiten sind ebenfalls als nicht abschließende Liste zu verstehen. Die Fördervoraussetzungen werden ebenfalls im Template erläutert. Die Templates enthalten zudem die Vorgaben für die finanzielle Unterstützung sowie weitere Ausführungen (z.B. zur Einhaltung des WTO-Abkommens).

Änderungen am GAP-Strategieplan können einmal jährlich vorgenommen werden und bedürfen, wie der GAP-Strategieplan selbst, einer Genehmigung durch die Kommission.

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