Fortsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie

Das Bundeskabinett hat 2015 die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2020 beschlossen. Damit werden die 2008 begonnenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen fortgesetzt und verstärkt. Jährlich wird über den Stand der Umsetzung von DART 2020 berichtet. Der Abschlussbericht liegt nun vor.

Antibiotika-Resistenzen sind ein ernst zu nehmendes Problem. Sie führen dazu, dass bakterielle Infektionen schwerer oder auch gar nicht mehr behandelbar sind, weil Antibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Dies hat längere und deutlich schwerere Krankheitsverläufe und möglicherweise auch vorzeitige Todesfälle zur Folge. Deshalb ist die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen von großer Bedeutung.

Die DART 2020 ist darauf ausgerichtet, die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu verhindern. Sie sieht verschiedene Maßnahmen vor, die parallel in der Human- und Veterinärmedizin ansetzen.

Tiere und Menschen werden oft von demselben Krankheitserreger infiziert und mit denselben Antibiotika behandelt. Nur mit einem sektorübergreifenden Ansatz kann deshalb die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen erfolgreich eingedämmt werden. Kennzeichnend für die DART 2020 ist daher die konsequente Umsetzung des One-Health-Ansatzes. Die DART ist eine gemeinsame Strategie von Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Ziele der DART 2020 im Einzelnen

One-Health-Ansatz national und international stärken

Die zuständigen Bundesministerien kooperieren in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen im human- und veterinärmedizinischen Bereich und haben die Forschungsvereinbarung zu Zoonosen erneuert. Die Bundesministerien unterstützen die fachlich relevanten internationalen Organisationen, um Antibiotikaresistenzen weltweit zu bekämpfen.

Resistenzentwicklungen frühzeitig erkennen

Überwachungssysteme werden ausgebaut, um neue Erreger und Resistenzen frühzeitig zu erkennen und repräsentative Daten für ganz Deutschland zu erhalten, die auch der Forschung zur Verfügung stehen. Dies erlaubt, zeitnah Therapie- und Hygiene-Empfehlungen sowie gezielte Präventionsstrategien zu entwickeln.

Therapie-Optionen erhalten und verbessern

Das Antibiotika-Verbrauchs-Monitoring wird erweitert. Diese Daten bilden auf nationaler Ebene die Grundlage für Interventionsmaßnahmen. Zudem werden Konzepte zur Erstellung und Anwendung von Leitlinien erarbeitet.

Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und Infektionen vermeiden

Sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin wird die Diagnostik verbessert und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen gefördert. Die Methoden der Tierhaltung müssen in diesem Sinne optimiert werden.

Bewusstsein fördern und Kompetenzen stärken

Wissen und Handlungskompetenzen müssen sowohl in der Bevölkerung als auch bei Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe durch zielgruppenspezifische Informationen vermittelt werden. Sie können entscheidend dazu beitragen, die Verbreitung resistenter Krankheitserreger einzudämmen.

Forschung und Entwicklung unterstützen

Alle entsprechenden Forschungsbereiche in der Human- und Veterinärmedizin werden gestärkt und interdisziplinäre Forschungsvorhaben vorangebracht, von der Grundlagenforschung zur Resistenzentstehung und –verbreitung bis hin zur Entwicklung neuer Diagnostika und Arzneimittel.

Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) - Veterinärteil

Tierhaltung, Lebensmittelkette und tierärztliche Tätigkeit kommen neben der Humanmedizin als Verursacher für die Übertragung von Antibiotikaresistenzen auf den Menschen in Betracht.

Das BMEL hat in seiner Zuständigkeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz die Strategie für diesen Bereich gestaltet und in die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) eingebracht.

Anwendung von Antibiotika

Für die Tiergesundheit sind Infektionskrankheiten und lokale bakterielle Prozesse (beispielsweise Abszesse) oder eine Sepsis (Blutvergiftung) von ähnlich großer Bedeutung wie für die Humanmedizin. Zusätzlich verursachen Infektionserkrankungen in landwirtschaftlichen Nutztierbeständen gravierende wirtschaftliche Schäden. Die Anwendung von Antibiotika dient nicht alleine der Heilung von Tieren, sondern verhindert auch die Übertragung krankmachender Bakterien von Tieren auf Menschen (Zoonosen). Hiervon profitieren Personen mit Tierkontakt (beispielsweise Landwirte und deren Familien oder Hundebesitzer und deren Familien) sowie Verbraucher von Lebensmitteln und anderen Produkten, die vom Tier stammen. Für die Lebensmittelkette gilt: Nur von gesunden Tieren können gesunde Lebensmittel gewonnen werden.

Das BMEL tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen lässt sich nur durch den sorgfältigen Einsatz von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin begrenzen.

Zulassung von Antibiotika

Im gesetzlich und grundsätzlich EU-weit geregelten Zulassungsverfahren für Antibiotika, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, wird das Risiko einer möglichen Resistenzbildung geprüft. Dies gilt für

  • tierpathogene Erreger (Bakterien, die Tiere krank machen),
  • Zoonoseerreger (Bakterien, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden und krank machen können),
  • Kommensalen (nicht-pathogene Bakterien der Normalflora, beispielsweise im Darm).

Zum anderen soll eine mögliche Resistenzentwicklung beim Menschen durch die Aufnahme antibiotikahaltiger Rückstände aus Lebensmitteln tierischen Ursprungs verhindert werden. Auch dieser Aspekt wird bei der Festsetzung von substanzbezogenen Rückstandshöchstmengen (MRLs) gemäß Verordnung (EU) Nr. 470/2009 und Verordnung (EU) Nr. 37/2010 berücksichtigt.

Weiterhin wird für Tierarzneimittel, die zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren bestimmt sind, grundsätzlich bei der Zulassung eine Wartezeit festgelegt, die auf der Rückstandshöchstmenge und einem wissenschaftlich begründeten Sicherheitsaufschlag basiert. Diese Wartezeit muss nach der Behandlung eines Tieres eingehalten werden, wenn von diesem Tier Lebensmittel gewonnen werden sollen. Dadurch ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch bedenkliche Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs kommt. Die Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten wird im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans überwacht, Verstöße werden rückverfolgt und geahndet.

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