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Die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen des BMELV

Mit der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen will das BMELV den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen verbessern, die Qualität der Finanzberatung steigern und die Verbraucher in Finanzfragen unterstützen.

Mit ihr wird der Diskussionsprozess mit Verbraucherschützern, Banken, Versicherungen, Vermittlern, Beratern und Wissenschaftlern stetig fortgeführt, der mit der Fachtagung zur Finanzvermittlung am 10. März 2009 eingeleitet wurde.

Wesentlich Ziele der Offensive sind, den Anlegerschutz gegen Falschberatungen zu verbessern, für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzverträgen zu sorgen und die Verbraucher besser als bisher vor Risiken zu schützen, etwa vor der Veräußerung von Immobilienkrediten und Zwangsvollstreckungen.

Dies wird erreicht durch eine Reihe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen:

In der Studie "Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen" wurde untersucht, wie durch Regulierung und Anreizsetzung die Beratungsqualität in der Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Krediten verbessert werden kann. An der Fachtagung "Anforderungen an die Finanzvermittlung – Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise" am 10. März 2009 diskutierten über 200 Teilnehmer aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft sowie interessierte Verbraucher die Ergebnisse der Studie. Weitere Informationen:
BMELV-Studie sieht Reformbedarf beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

Auf der Grundlage eines am 9. Juni 2009 durchgeführten Expertengesprächs hat das BMELV ein Thesenpapier zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler entwickelt und am 23. Juli 2009 in einem Fachgespräch mit 25 Verbänden aus Finanzwirtschaft und Verbraucherschutz erörtert. Weitere Informationen:
Thesenpapier: Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler

Das Gesetz zur Neuregelung des Schuldverschreibungsrechts verpflichtet Anlageberater, über jede Anlageberatung ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Auch wird die Verjährungsfrist bei Falschberatungen von drei auf zehn Jahre verlängert. Weitere Informationen:
Anleger werden besser gegen Falschberatungen geschützt

Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich besser vor der Veräußerung von Immobilienkrediten und Zwangsvollstreckungen in ihre Grundstücke. Auch der Kündigungsschutz des Verbrauchers wurde ausgebaut. Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Lehman-Kompromiss hat Modellcharakter

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie verbessert die Vergleichbarkeit von Kreditverträgen unterwirft die Werbung für Kredite deutlich strengeren Regeln und ändert die Beweislast bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses. Weitere Informationen:
Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten beschlossen

Das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes regelt, welche Daten von Verbrauchern in die Verfahren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring) einfließen dürfen und verbessert die Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen. Ein vom BMELV finanziertes Projekt zur Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten Verbraucherdaten steigert die Transparenz des Scoring und der auf das Scoring gestützten Entscheidungen. Der Bericht zum Projekt "Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten Verbraucherdaten" kommt zu dem Ergebnis, dass Auskunfteien Verbraucherdaten oft fehlerhaft speichern und den Betroffenen unzureichende Auskünfte erteilen. Weitere Informationen:
Verbraucherinformation Scoring

Das BMELV hat die Sollzinssätze der Kreditwirtschaft mit der Entwicklung der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank verglichen und hierbei festgestellt, dass die Kreditwirtschaft Dispozinsen nur unzureichend und zeitlich verzögert an die gesunkenen Leitzinsen angepasst hat. Weitere Informationen:
Kreditwirtschaft passt Dispokredite nur unzureichend an gesunkene Leitzinsen an

Unter Vermittlung des BMELV haben die Citibank und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine außergerichtliche Vergleichslösung für Anleger in Lehman-Zertifikate entwickelt. Weitere Informationen:
Verbraucherzentrale NRW

Die Checkliste für Geldanlagen hilft Verbrauchern, dem Anlageberater die richtigen Fragen zu stellen und so die gewünschten individuellen Auskünfte zu erhalten. Weitere Informationen:
Checkliste für die Geldanlageberatung

Das Checkheft Altersvorsorge, das aus dem Gemeinschaftsprojekt "Altersvorsorge macht Schule" hervorgegangen ist, unterstützt die Verbraucher beim Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages. Weitere Informationen:
Checkheft Altersvorsorge

Das BMELV hat das Muster eines Produktinformationsblattes vorgestellt, das den Verbrauchern ermöglichen soll, die wesentlichen Eigenschaften des jeweiligen Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Finanzprodukte leichter miteinander zu vergleichen. Weitere Informationen:
Produktinformationsblatt für eine verbraucherfreundliche Finanzberatung

Die Internetplattform "verbraucherfinanzwissen.de" koppelt Sachinformationen und moderierten Austausch und soll Verbrauchern auf diese Weise das nötige Rüstzeug zur Wahl und zum Umgang mit Geldanlagen bieten. Sie gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen, ist Wegweiser für Depotinhaber, bietet regelmäßige Chats mit Finanzexperten an und themenspezifische Foren für einen moderierten Erfahrungsaustausch von Bankkunden untereinander. Weitere Informationen:
www.verbraucherfinanzwissen.de

Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein Recht auf ein so genannten Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfän­dungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Zahlungsunfähige Schuldner können daher weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilhaben. Im Ergebnis bleibt die Funktionsfähigkeit des Girokontos – in Form eines Guthabenkontos – für den Schuldner damit erhalten. Weitere Informationen:
Bundesministerium der Justiz: Informationen zum P-Konto

Bundesministerin Ilse Aigner im Reuters-Gespräch zum Thema Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen

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