Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz von Versuchstieren
Während in Deutschland bisher schon ein hohes Tierschutzniveau galt, werden künftig auch in vielen anderen Mitgliedstaaten deutlich strengere Regelungen für Tierversuche gelten.
Die meisten Tierversuche in Deutschland werden an Mäusen durchgeführt, Quelle: nicola gulliver, Fotolia.com
Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Kraft getreten.
Mit ihr wird die derzeit gültige Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren aus dem Jahre 1986 abgelöst und die Regelungen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst.
Die Richtlinie wird zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes von Versuchstieren in der Europäischen Union führen.
Zahlreiche Vorgaben der neuen Richtlinie sind bereits im deutschen Recht enthalten, da Deutschland bei der Umsetzung der aus dem Jahr 1986 stammenden Richtlinie deutlich über die Gemeinschaftsanforderungen hinausgegangen war.
Die Richtlinie geht in einzelnen für den Tierschutz wichtigen Punkten aber auch über das bestehende nationale Recht hinaus:
- gesonderte Bestimmungen für in Versuchen verwendete nicht-menschliche Primaten (u. a. Menschenaffen),
- das grundsätzliche Verbot von Versuchen mit länger anhaltenden, starken Schmerzen oder
- die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Föten von Säugetieren im letzten Drittel der Trächtigkeit.
Diese Vorgaben müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu ist eine Anpassung der entsprechenden nationalen Regelungen erforderlich. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie den Entwurf einer Tierschutz-Versuchstierverordnung erarbeitet. Die nationalen Vorschriften sollen im November 2012 in Kraft treten.

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