Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Stand: Neufassung vom 18. Dezember 2007
Direkt zum Gesetzestext: Tierschutzgesetz
- Gültig ab:
- 18.12.07


