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Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch soll bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorbeugung gegen eine oder Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit sicher stellen.

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
  • Allgemeine Bestimmungen
  • § 1 Zweck des Gesetzes
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • § 3 Weitere Begriffsbestimmungen
  • § 4 Vorschriften zum Geltungsbereich
Abschnitt 2
  • Verkehr mit Lebensmitteln
  • § 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit
  • § 6 Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe
  • § 7 Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe
  • § 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
  • § 9 Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
  • § 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
  • § 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
  • § 12 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
  • § 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
  • § 14 Weitere Ermächtigungen
  • § 15 Deutsches Lebensmittelbuch
  • § 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Abschnitt 3
  • Verkehr mit Futtermitteln
  • § 17 Verbote
  • § 18 Verfütterungsverbot und Ermächtigungen
  • § 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
  • § 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
  • § 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen
  • § 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  • § 23 Weitere Ermächtigungen
  • § 24 Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit
  • § 25 Mitwirkung bestimmter Behörden
Abschnitt 4
  • Verkehr mit kosmetischen Mitteln
  • § 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit
  • § 27 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
  • § 28 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  • § 29 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 5
  • Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen
  • § 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
  • § 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
  • § 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  • § 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
Abschnitt 6
  • Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse
  • § 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
  • § 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
  • § 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
  • § 37 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 7
  • Überwachung
  • § 38 Zuständigkeit, gegenseitige Information
  • § 39 Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden
  • § 40 Information der Öffentlichkeit
  • § 41 Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen
  • § 42 Durchführung der Überwachung
  • § 43 Probenahme
  • § 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
  • § 45 Schiedsverfahren
  • § 46 Ermächtigungen
  • § 47 Weitere Ermächtigungen
  • § 48 Landesrechtliche Bestimmungen
  • § 49 Verwendung bestimmter Daten
Abschnitt 8
  • Monitoring
  • § 50 Monitoring
  • § 51 Durchführung des Monitorings
  • § 52 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 9
  • Verbringen in das und aus dem Inland
  • § 53 Verbringungsverbote
  • § 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • § 55 Mitwirkung von Zollstellen
  • § 56 Ermächtigungen
  • § 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
Abschnitt 10
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • § 58 Strafvorschriften
  • § 59 Strafvorschriften
  • § 60 Bußgeldvorschriften
  • § 61 Einziehung
  • § 62 Ermächtigungen
Abschnitt 11
  • Schlussbestimmungen
  • § 63 Gebühren und Auslagen
  • § 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
  • § 65 Aufgabendurchführung
  • § 66 Statistik
  • § 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
  • § 68 Zulassung von Ausnahmen
  • § 69 Zulassung weiterer Ausnahmen
  • § 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
  • § 71 Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 72 Außenverkehr
  • § 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
Gültig ab:
26.02.08

Vollständiger Gesetzestext

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