EU-Ratsberichte
Die "EU-Ratsberichte" geben einen Überblick über die Tagungen des "Rates für Landwirtschaft und Fischerei" der Europäischen Union. Der "Rat für Landwirtschaft und Fischerei" (kurz auch "Agrarrat" genannt) ist eine formelle Ratsformation des Rates der Europäischen Union.
An seinen monatlichen Tagungen nehmen die zuständigen Fachminister der Mitgliedsstaaten teil. Alle im Rat vertretenen Minister handeln verbindlich für ihre Regierungen, das heißt die Unterschrift eines Ministers steht für die gesamte Regierung. Die im Rat tagenden Minister sind ihrem nationalen Parlament sowie den von ihm vertretenen Bürgern gegenüber politisch verantwortlich. Dies gewährleistet die demokratische Legitimierung der Ratsbeschlüsse.
Die Beratungen des Rates "Landwirtschaft und Fischerei" werden von zwölf Arbeitsgruppen vorbereitet, die wiederum nach Erzeugnissen oder Bereichen in 45 Unterbereiche unterteilt sind (Beispiele: Gruppe "Feldkulturen" (Reis) oder Gruppe "Horizontale Agrarfragen", Gruppe "Agrofinanzielle Fragen"). Die Dossiers werden anschließend entweder vom Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) oder vom Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) geprüft, bevor sie dem Rat unterbreitet werden. Der AStV behandelt in der Regel die Dossiers in den Bereichen Fischerei und Lebensmittelsicherheit sowie die den Agrarhaushalt betreffenden Fragen. Im Hinblick auf Rechtsakte über die Marktorganisationen und die Entwicklung des ländlichen Raums wurde aufgrund des sehr technischen Charakters der betreffenden Dossiers zu Beginn der 60er-Jahre ein besonderes Gremium, der Sonderausschuss Landwirtschaft, geschaffen.






