Tierhandel & Transport
Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs werden zunehmend national und international transportiert. Auch werden Heimtiere immer öfter auf Reisen mitgenommen oder Tiere und tierische Erzeugnisse von Reisen mitgebracht. Das begünstigt die Verbreitung von Tierseuchen. Wer mit Tieren und deren Erzeugnissen handelt oder wer verreist, muss daher bestimmte Vorschriften einhalten.
Für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr bietet das BMELV als Information eine Auswahl aktueller Tiergesundheitszeugnisse und Listen von zugelassenen Betriebe an. Für Reisende gibt gibt es Bestimmungen bei Reisen mit Heimtieren und Regelungen zu tierischen Erzeugnissen bei der Einreise.
Im Bereich der Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen in Drittländer, das heißt in Nicht-Mitgliedstaaten der EU, übernimmt das BMELV die Aufgabe, die veterinärrechtlichen Bedingungen mit den betreffenden Regierungen abzustimmen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den deutschen Dachverbänden der jeweiligen Branchen. Diese Verbände sind Ansprechpartner für Auskünfte an exportinteressierte Unternehmen. Gleichzeitig vertritt BMELV die deutschen Exportinteressen in den Gremien der Europäischen Union, die mit Drittländern Handelsvereinbarungen auch im Veterinärbereich trifft.
Die Ausstellung von Veterinärbescheinigungen und die Überwachung der Exportbetriebe fällt in den Aufgabenbereich der örtlich zuständigen Veterinärbehörden. Die Anschriften können bei den jeweiligen obersten Landesbehörden erfragt werden.

