Lebensmittelzusatzstoffe
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Ihre Verwendung muss grundsätzlich bei verpackten und lose angebotenen Lebensmitteln gekennzeichnet werden.
- Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen
- Kennzeichnung der Zusatzstoffe bei verpackten Lebensmitteln
- Informationen über enthaltene Zusatzstoffe bei lose angebotenen Lebensmitteln
- Warnung vor Unseriösen Zusatzstoff-Listen
Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen
Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Stoffes und seiner Anwendung erwiesen ist und außerdem eine hinreichende technologische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Mehr zur gesundheitlichen Prüfung findet sich auf der Webseite des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR).
Welche Zusatzstoffe in welchen Mengen und Produkten zugelassen sind, regelt in Deutschland die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Sie beruht auf Gemeinschaftsrecht, das heißt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelten dieselben Zulassungen für Zusatzstoffe zu technologischen Zwecken.
Kennzeichnung der Zusatzstoffe bei verpackten Lebensmitteln
Zusatzstoffe haben als Verkehrsbezeichnung oft komplizierte chemische Namen. Einfacher und über Sprachgrenzen hinweg eindeutig ist die Bezeichnung eines Stoffes mit seiner E-Nummer. "E" steht dabei für EG oder EU und ist ein internationaler Code, der darauf hinweist, dass der Zusatzstoff für den Verbrauch in der Europäischen Union als sicher für die Verwendung in Lebensmitteln eingestuft ist.
Zugelassene Zusatzstoffe werden nach Verwendungszweck verschiedenen Klassen zugeordnet, etwa den Konservierungsstoffen, Antioxidationsmitteln, Farbstoffen, Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen, Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungsmitteln oder Geliermitteln.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei verpackten Lebensmitteln anhand der Zutatenliste auf dem Etikett über die verwendeten Zusatzstoffe informieren, wobei man folgende Informationen auf dem Etikett findet:
den Klassennamen und die Verkehrsbezeichnung (chemischer Name) oder die E-Nummer des jeweiligen Zusatzstoffes.
Beispiel: Verdickungsmittel Guarkernmehl; Emulgatoren E 471, E 475
Mit der Angabe des Klassennamens soll der Verbraucher über den Verwendungszweck des Zusatzstoffes informiert werden, denn dieser ist aus seiner chemischen Bezeichnung oder der E-Nummer für viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne Weiteres zu erkennen.
Informationen über enthaltene Zusatzstoffe bei lose angebotenen Lebensmitteln
Beim Kauf von lose angebotenen Lebensmitteln (Lebensmittel, die ohne Fertigpackung und Etikettierung in den Verkehr gebracht werden) können Verbraucherinnen und Verbraucher sich im Gespräch an der Ladentheke über enthaltene Zusatzstoffe erkundigen. Das Verkaufspersonal ist verpflichtet, die notwendigen Informationen bereit zu halten. Bestimmte Zusatzstoffklassen müssen grundsätzlich auf einem Schild neben der Ware angegeben werden (z.B. "mit Konservierungsstoff", "mit Geschmacksverstärker").
Warnung vor Unseriösen Zusatzstoff-Listen
Besorgnis erregend ist die Verbreitung von gefälschten Listen mit unseriösen Warnungen und angeblichen gesundheitlichen Bewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen, die seit einiger Zeit immer wieder in Kindergärten, Schulen, Arztpraxen und auch über das Internet auftauchen. Darin werden mit E-Nummern bezeichnete Stoffe Kategorien wie "nicht zweifelsfrei unschädlich", "die menschlichen Organe negativ funktionsbeeinflussend" oder "krebserregend" zugeordnet. In einigen Listen werden auch konkrete Produkte mit angeblich gefährlichen Zusatzstoffen genannt. Als Urheber werden Forschungsinstitute, Krankenhäuser oder Ministerien angegeben.
Die Bewertungen in diesen Listen, soweit darin zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit unterstellt werden, entbehren aus wissenschaftlicher Sicht jeglicher Grundlage. Es handelt es sich um reine Behauptungen. Auch sind in diesen Listen E-Nummern aufgeführt, die nie vergeben worden sind, ferner einige Nummern von in der Europäischen Union nicht zugelassenen Stoffen. Die als Urheber genannten Forschungsinstitute, Krankenhäuser oder Ministerien haben sich bei entsprechender Anfrage bisher stets nachdrücklich von diesen Listen distanziert. Unbekannte Personen haben sie in Umlauf gebracht.
Sachlich fundierte und verbrauchernah aufbereite Informationen zum Thema Zusatzstoffe finden Sie in dem mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz errichteten Ernährungsportal www.was-wir-essen.de finden Sie nähere Informationen zum Thema Zusatzstoffe, unter andere eine Liste aller Zusatzstoffe mit den betreffenden E-Nummern.



