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Internet-Kostenfallen

Durch das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet wird der Verbraucherschutz im digitalen Geschäftsverkehr deutlich verbessert: Künftig kommt ein Vertrag im Internet nur dann zustande, wenn der Unternehmer den Verbraucher auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots deutlich hinweist und der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet wurde am 16. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2012 in Kraft. Hinter dem Gesetz verbirgt sich die vom BMELV geforderte "Button-Lösung" zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Kostenfallen im Internet.

Wann kommt ein Vertrag im Internet zustande?

Die Unternehmer werden durch das Gesetz verpflichtet, Verbraucher bei Internetkäufen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung und in hervorgehobener Weise auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Ihre Sicherheit im Internet

Klappkarte des BMELV zum Ausdrucken und "Immer-dabei-haben":

Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.

Der Unternehmer muss künftig im Zweifelsfall darlegen, dass er den gesetzlichen Informationspflichten genügt hat.

Was sind Kostenfallen?

Internetkostenfallen sind Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist.

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Wie können Sie Kostenfallen im Internet erkennen und vermeiden?

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Was tun, wenn man in eine Kostenfallen getappt ist?

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Muster-Antwortschreiben des BMELV auf eine unberechtigte Forderung eines Internetdienstes

Wenn Sie in eine Kostenfalle getappt sind, können Sie sich mit einem der hier vom BMELV zur Verfügung gestellten Musterschreiben wehren.

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Was können Sie tun, wenn die Kosten plötzlich über die Handy-Rechnung abgebucht werden?

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Schutz vor Kostenfallen – EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte im Online- und Versandhandel

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Oktober 2011 die Richtlinie über Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU) erlassen.

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Zusatzinformationen

Tipps für die mobile Internetnutzung

Mobile Sicherheit - Ortung - Datenschutz (verweist auf: Tipps für die mobile Internetnutzung - Wie Sie sicher mobil kommunizieren können)

Ein Leitfaden mit Hinweisen zum sicheren mobilen kommunizieren mit Smartphone, Tablet & Co.

Online-Spiel

Schriftzug Vorsicht Falle vor gezeichneter Landschaft mit Tieren (verweist auf: Browser-Spiel Kostenfallen)

Gehen Sie in unserem Browser-Spiel auf die Suche nach Indizien für Internet-Kostenfallen und lernen Sie, worauf man beim Besuch einer Website zum eigenen Schutz achten sollte!

BMELV-Kostenfinder (verweist auf: Das BMELV-Computerprogramm "Kostenfinder")

Der BMELV-Kostenfinder markiert Begriffe auf Webseiten, die auf mögliche Kosten hindeuten.

Projekte

Schriftzug "Sicher im Netz - Testen Sie Ihr Verbraucherwissen" (verweist auf: Online – Quiz des BMELV: Sicherer Umgang mit dem Internet - Wie fit sind Sie wirklich?)
Logo der Kampagne Watch Your Web (verweist auf: "So surfst Du sicher im Netz" - www.watchyourweb.de (Öffnet neues Fenster))
Logo des Portals surfer-haben-rechte.de (verweist auf: Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt)
Logo des Portals verbraucher-sicher-online.de (verweist auf: verbraucher-sicher-online.de (Öffnet neues Fenster))

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