EU-Verbraucherpolitik
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"Verbraucherinteressen sind in alle Bereiche der Europäischen Politik einzubeziehen."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Um ein hohes Verbraucherschutzniveau in der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten, wird das Europäische Recht kontinuierlich weiterentwickelt. In Europa gibt es eine Vielzahl an Vorschriften zu grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Produkte. Für Lebens- und Futtermittel, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen in einem eigenständigen System allgemeiner und spezifischer Rechtsvorschriften sichergestellt.
Grundlegende Verbraucherrechte bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Erfüllung von Verbraucherverträgen über Waren und Dienstleistungen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen unterliegen ebenfalls europäischer Rechtsetzung. Zu nennen sind hier beispielsweise Rechtsvorschriften zu allgemeinem Vertragsrecht, unlauteren Geschäftspraktiken, Haustürwiderruf, Pauschalreisen und Timesharing, Fernabsatz, Verbraucherkredit, Roaminggebühren in Mobilfunknetzen oder Fahr- und Fluggastrechten.
Das BMELV setzt sich auf europäischer Ebene für Regelungen ein, die Vertrags- und Angebotstransparenz sichern sowie eine effektive Durchsetzung der Rechte ermöglichen.

