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Vorläufiges Tabakgesetz und Tabakpräventionspolitik der Bundesregierung

Rede zur zweiten und dritten Lesung zum Tabakgesetz

Datum:
22.04.10
Ort:
Deutscher Bundestag, Berlin
Redner:
Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Gesetzentwurf nimmt eine 1 zu 1 Umsetzung der Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie für den Bereich der Tabakwerbung vor. Die weiteren Vorgaben der Richtlinie werden von den Ländern im Rahmen des 13. Änderungsvertrages zum Rundfunkstaatsvertrages sowie bundesrechtlich mit einem Änderungsgesetz zum Telemediengesetz umgesetzt.

Bekanntermaßen bestehen in Deutschland bereits eine Reihe von medienspezifischen Verboten. Seit 1975 ist Tabakwerbung im Hörfunk und Fernsehen verboten.

Aufgrund der Vorgaben der Tabakwerberichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2003 wurden 2006 die Tabakwerbung in der Presse und gedruckten Veröffentlichungen grundsätzlich verboten. Ferner ist die Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, wie dem Internet bereits seit 2006 entsprechend verboten ist. Wie Sie alle wissen, ist dies in § 21a Abs. 4 des Vorläufigen Tabakgesetzes geregelt. Genau das sollten auch die Kolleginnen und Kollegen berücksichtigen, die hier kurzfristig noch einen Entschließungsantrag zum Gesetz eingebracht haben. Daneben besteht ebenfalls seit 2006 ein Sponsoringverbot für den Hörfunk. Die Umsetzung der Tabakwerberichtlinie erfolgte ebenfalls 1 zu 1.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nunmehr auch ein Sponsoringverbot für audiovisuelle Mediendienste und Sendungen geregelt. Wir erfassen damit Bilder mit oder ohne Ton, die vom klassischen Fernsehen ausgestrahlt werden, aber auch Mediendienste auf Abruf, wie zum Beispiel Video-on-demand. Beim Sponsoring handelt es sich vereinfacht gesprochen um einen Beitrag von privaten Unternehmen oder natürlichen Personen zur Finanzierung von audiovisuellen Mediendiensten oder Sendungen mit dem Ziel, z.B. ihren Namen oder ihre Marke zu fördern.

Zudem sieht das Gesetz ein Verbot der Produktplatzierung von Tabakerzeugnissen oder Tabakunternehmen in audiovisuellen Sendungen vor. Eine Produktplatzierung liegt vor, wenn z.B. gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung auf eine Marke Bezug genommen wird, sodass diese innerhalb einer Sendung erscheint. Zukünftig ist damit ausdrücklich geregelt, dass ein Tabakerzeugnis etwa im Rahmen einer Fernsehsendung nicht platziert werden darf.

Irreführende Werbung

Neben diesen Verboten ist es mir wichtig zu betonen, dass wir selbstverständlich den Verbraucher gesetzlich vor irreführender Werbung schützen. So ist es beispielsweise untersagt, den Tabakkonsum zu verharmlosen, seine gesundheitliche Unbedenklichkeit zu suggerieren. Auch ist es verboten, Jugendliche durch zielgerichtete Darstellungen und Aussagen zum Rauchen zu veranlassen.

Eine weitere Ausweitung des Verbots der Tabakwerbung über den vorliegenden Entwurf hinaus steht derzeit für die Bundesregierung nicht an. Mir ist es auch ein besonderes Anliegen, dass wir das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen. Auch gegenüber Brüssel wäre es ein verfehltes Signal, die Umsetzung weiter zu verzögern. Wie gesagt nimmt der Gesetzentwurf eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor – und das ist gut so. Dies entspricht der allgemeinen Haltung der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Recht.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die bestehenden Verbote durch die Länder effektiv durchgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich des Internets. Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass der Verkauf von Tabakerzeugnissen auch über das Internet grundsätzlich legal ist. Über das Angebot der Tabakerzeugnisse hinausgehende Werbemaßnahmen und demnächst auch die Produktplatzierung in audiovisuellen Mediendiensten sind hingegen verboten.

Aus der Sicht unseres Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist der Schutz der Verbraucher vor Schäden ein zentrales Anliegen. Daher besteht eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Tabakprävention auch darin, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, den Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu fördern und den Schutz vor Passivrauchen zu stärken. So ist es Ziel, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens nachdrücklich vor Augen zu führen und insgesamt auf eine Einschränkung des Tabakkonsums hinzuwirken. Hierbei sind die zwingend vorgeschriebenen Warnhinweise auf den Tabakerzeugnissen ein wichtiges Element.

Die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen ist auf EU-Ebene im Rahmen der Tabakprodukt-Richtlinie geregelt. Danach sind entsprechende Textwarnhinweise auf Tabakerzeugnissen europaweit verbindlich vorgeschrieben und wurden national mit der Tabakprodukt-Verordnung umgesetzt. Des Weiteren eröffnet eine Entscheidung der Kommission von 2003 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diese Textwarnhinweise national durch kombinierte Warnhinweise zu ergänzen. Dabei sind ausschließlich die in einer Bibliothek der Kommission hinterlegten kombinierten Warnhinweise zu verwenden.

Gegenwärtig werden von der Europäischen Kommission Aktivitäten eingeleitet mit der Zielsetzung, neue kombinierte Warnhinweise zu entwickeln, die im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen über die gesundheitlichen Wirkungen des Tabaks, die Motivation des Aufhörens mit dem Rauchen und die Abschreckung vor dem Rauchen geprüft sind. Das Ergebnis dieser Überprüfung sollte abgewartet werden.

Kampagne "rauchfrei"

Ein weiterer Baustein zur Senkung des Tabakkonsums ist die nationale Dachkampagne "rauchfrei" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

"rauchfrei" ist längst zu einer bekannten und geschätzten Marke rund um das Nichtrauchen geworden. Die "rauchfrei"-Kampagne der BZgA setzt sich aus zwei großen Teilkampagnen zusammen: Ein Kampagnenteil konzentriert sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, ein zweiter Teil richtet sich an die Zielgruppe der Erwachsenen.

Die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens bei Jugendlichen haben sich als erfolgreich erwiesen: Nach einem Anstieg beim Rauchen in den neunziger Jahren ist – parallel zur Durchführung der "rauchfrei"-Jugendkampagne – seit 2001 ein kontinuierlicher Rückgang im Rauchverhalten Jugendlicher zu verzeichnen. Im Jahr 2001 rauchten noch 28 Prozent der Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, 2008 waren es nur noch 15 Prozent. Damit hat das Rauchverhalten in dieser Altersgruppe einen historischen Tiefstand erreicht. Um diesen Trend zu halten und vor allem auf alle Gruppen von Jugendlichen auszudehnen, bedarf es unverminderter Anstrengungen und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kampagne.

Die BZgA wird die rauchfrei-Jugendkampagne im Jahr 2010 weiterführen und vor allem an das "Web 2.0" anpassen. Damit wird dem Bedürfnis der Zielgruppe nach Interaktivität und Kommunikation stärker Rechnung getragen.

Wie in vielen Industrienationen ist auch in Deutschland eine stark ausgeprägte Polarisierung des Rauchverhaltens zu beobachten. Vor allem unter Jugendlichen aus Familien mit geringer Bildung, geringem Einkommen und niedrigem beruflichen Status ist der Anteil der Raucherinnen und Raucher viel höher als in anderen Bevölkerungsschichten. Gerade diese Jugendlichen werden außerdem schwerer mit Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens erreicht. Über zielgerichtete Maßnahmen in der Schule wird dies versucht auszugleichen. Dort können Schülerinnen und Schüler aller sozialen Schichten erreicht werden und es ist auch eine Koppelung von Strukturmaßnahmen mit verhaltensbezogenen Maßnahmen möglich. Deshalb haben sich die Maßnahmen und Aktivitäten in den Vorjahren bereits schwerpunktmäßig auf das Umfeld Schule mit einem Schwerpunkt in den Haupt-, Real- und Berufsbildenden Schulen konzentriert.

Leider ist in der Erwachsenenbevölkerung nur ein geringfügiger Rückgang des Nikotinkonsums festzustellen. Daher sind weiterhin Maßnahmen notwendig, die den Rauchverzicht in der Erwachsenenbevölkerung zum Ziel haben. Von einem deutlichen Signal zum Verzicht auf Tabakprodukte bei Erwachsenen wird auch ein positiver Effekt für die Senkung des Rauchens bei Kindern und Jugendlichen erwartet. Mit einer zunehmenden Reduzierung des Rauchens in der Erwachsenenbevölkerung wird Nichtrauchen mehr und mehr die soziale Norm.

Die BZgA wird deshalb auch 2010 die rauchfrei-Erwachsenenkampagne fortführen und weiterentwickeln. In Ergänzung zu den bisherigen Maßnahmen liegt die Schwerpunktsetzung auf der Aktualisierung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote sowohl im Bereich des internetbasierten Ausstiegsprogramms als auch der Telefonberatung zum Nichtrauchen. 2010 wird die BZgA das neue Pilotprojekt "Fax to quit" starten. Ziel ist es, aufhörwilligen Rauchenden ein niedrigschwelliges, kostenneutrales Angebot der telefonischen Unterstützung beim Rauchstopp zu unterbreiten.

All diese Maßnahmen belegen, dass die Bundesregierung den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Rauchens sehr ernst nimmt. Der von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eingebrachte Entschließungsantrag wird von mir aus den angeführten Gründen abgelehnt. Das nunmehr zur Abstimmung vorliegende Zweite Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes bildet einen weiteren wichtigen Baustein in dem dargestellten Gesamtkonzept.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

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