Grüne Gentechnik
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"Bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen müssen wir in jedem einzelnen Fall Pro und Contra auf wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abwägen."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Der Begriff "Grüne Gentechnik" bezeichnet gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung, die das Erbgut von Nutzpflanzen verändern können. Durch sie soll beispielsweise Saatgut verbessert oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen bestimmte Schädlinge erhöht werden. Im deutschen Gentechnikrecht werden die Rahmenbedingungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen definiert. Ziel ist unter anderem die Koexistenz, also der Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen und denjenigen, die ohne diese Pflanzenwirtschaften möchten.
Neben dem Schutz von Mensch und Tier ist insbesondere der Schutz der Umwelt vor möglichen negativen Auswirkungen der Gentechnik ein politisches Kernziel der Bundesregierung. Wer in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen freisetzen oder in Verkehr bringen will, muss ein umfassendes und in die Tiefe gehendes Prüfverfahren durchlaufen und die genaue Lage der Flächen seiner Freisetzung oder des Anbaus im Standortregister eintragen lassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entscheidet im Einzelfall auf der Grundlage aktueller Sicherheitsbewertungen über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen.


