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Grüne Gentechnik

Ilse Aigner

"Bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen müssen wir in jedem einzelnen Fall Pro und Contra auf wissenschaftlicher Grundlage sorgfältig abwägen."(Bundesministerin Ilse Aigner)

Der Begriff "Grüne Gentechnik" bezeichnet gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung, die das Erbgut von Nutzpflanzen verändern können. Durch sie soll beispielsweise Saatgut verbessert oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen bestimmte Schädlinge erhöht werden. Im deutschen Gentechnikrecht werden die Rahmenbedingungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen definiert. Ziel ist unter anderem die Koexistenz, also der Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen und denjenigen, die ohne diese Pflanzenwirtschaften möchten.

Neben dem Schutz von Mensch und Tier ist insbesondere der Schutz der Umwelt vor möglichen negativen Auswirkungen der Gentechnik ein politisches Kernziel der Bundesregierung. Wer in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen freisetzen oder in Verkehr bringen will, muss ein umfassendes und in die Tiefe gehendes Prüfverfahren durchlaufen und die genaue Lage der Flächen seiner Freisetzung oder des Anbaus im Standortregister eintragen lassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entscheidet im Einzelfall auf der Grundlage aktueller Sicherheitsbewertungen über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen.

Gentechnik: Was genau ist das?

Labormitarbeiterin setzt Keimlinge auf Nährboden

Damit Sie die Argumente von Gentechnikgegnern und -befürwortern besser verstehen können, finden Sie hier eine Einführung in die Biologie, die Biotechnologie sowie die Gentechnik.

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Das deutsche Gentechnikrecht

Buch mit Paragrafen-Zeichen

Am 1. Mai 2008 trat das Gentechnikrecht in Kraft. Die Entwicklung des Gesetzes stellen wir Ihnen hier vor. Erfahren Sie außerdem mehr über dessen Ziele und Auswirkungen.

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Logo "Ohne Gentechnik": Mehr Transparenz beim Lebensmitteleinkauf

Logo Ohne Gentechnik

Das neue einheitliche Logo macht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter, sich bewusst für Lebensmittel ohne Gentechnik zu entscheiden.

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Europäische Regelungen zur Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln

aufgeschlagenes Buch mit Brille und Richterhammer

Es müssen alle Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, daraus bestehen oder hergestellt wurden oder die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt wurden, gekennzeichnet werden.

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Stand der Gentechnik in Forschung und Praxis

Labormitarbeiter am Analysegerät

Wir informieren Sie über zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen und deren Anbauflächen in Deutschland und weltweit. Zusätzlich gehen wir auf medizinische Anwendungen und die Arbeit mit transgenen Tieren ein.

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Koexistenz und Umweltrisiken

Maisfeld ganz nah

Bei der Risikobewertung unterscheidet das deutsche und europäische Recht zwischen den Risiken für die Umwelt sowie den wirtschaftlichen Risiken für Landwirte, die sich für konventionelle Pflanzen entschieden haben.

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