Lebensmittel-Kennzeichnung
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"Die wichtigsten Informationen über unsere Lebensmittel müssen leicht erkennbar auf der Verpackung stehen!"(Bundesministerin Ilse Aigner)
Die Kennzeichnung zu Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften eines Lebensmittels erleichtert die Kaufentscheidung und schützt die Verbraucher. Sie wollen zum Beispiel klar erkennen können: Sind Zusatzstoffe, Allergene oder genetisch veränderte Organismen in einem Produkt enthalten? Wie viel Energie, Zucker, Fett oder Salz liefert ein Lebensmittel? Daher sind die Hersteller verpflichtet, eine Reihe von Angaben, zum Beispiel die Angabe der Zutaten und des Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen.
Die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln werden EU-weit einheitlich festgelegt. Aus diesem Grund setzt sich das BMELV insbesondere auf EU-Ebene für eine klare und verständliche Kennzeichnung ein. Dort wo schnelle Änderungen notwendig, aber auf EU-Ebene kurzfristig nicht durchsetzbar sind, vereinbart das Ministerium freiwillige Maßnahmen mit den Wirtschaftsbeteiligten.



