Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis (10. Juni 1994) in der ergänzten Fassung vom 10. September 1996.
Allgemeines
Straußenvögel (Flachbrustvögel nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 1994, Bundesgesetzblatt Teil I Seite 199), außer Kiwis, sind in Afrika, Australien, Südamerika, und Papua/Neuguinea vorkommende flugunfähige Laufvögel, deren Haltungsansprüche sich vielfach gleichen.
Sie können ausdauernd laufen und bei Gefahr eine hohe Geschwindigkeit entwickeln. In für sie ungewohnten Situationen oder gegenüber Unbekanntem geraten sie schnell in Panik. Obwohl sie in der Regel bei Gefahr flüchten, wehren sie sich in ausweglosen Situationen mit ihren kräftigen Beinen durch Fußtritte. Selbst von Hand aufgezogene Strauße können als erwachsene Tiere zu Flucht-, Panik- und Abwehrreaktionen gegenüber dem Menschen und allem Unbekannten neigen.
Strauße leben im Bereich der Savannen und auf offenem Grasland, Kasuare im Regenwald. Für ihre Existenz - Futtergrundlage und Jungenaufzucht - beanspruchen sie große Territorien, die verteidigt werden. Afrikanische Strauße leben während der Paarungszeit in der Regel in Gruppen von drei bis vier Tieren je 2 bis 15 km2.
Seit etwa 1830 werden Afrikanische Strauße in Farmen gehalten. Hinsichtlich Haltung, Transport und ggf. Tötung ist zu beachten, dass auch gezüchtete Strauße Wildvögel sind.
Die in diesem Gutachten enthaltenen Mindestanforderungen sollen Grundlage für die Haltung von Straußen sein, unabhängig davon, aus welchen Gründen sie gehalten werden.

Delicious
Mister Wong
digg
twitter
studiVZ, meinVZ, schülerVZ