Haltung von Säugetieren
Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (10. Juni 1996).
Im vorliegenden Gutachten werden biologisch relevante Mindestanforderungen für Säugetiere nach dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand dargestellt. Es konkretisiert die Anforderungen aus Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes für Tierhalter, die als natürliche oder juristische Personen die Tiere öffentlich zur Schaustellen, ferner Personen, die Tiere
- der Öffentlichkeit nicht zugänglich
- zur wissenschaftlichen Forschung,
- zur Zucht, aus Liebhaberei oder anderen Gründen halten.
Die Haltung von Wild in Gehegen sowie die nutztierartige Wildtierhaltung werden durch dieses Gutachten nicht berührt. Siehe auch: Haltung von Wild in Gehegen.


