Bekanntmachung zur Veröffentlichung der EU-Agrarzahlungen
Bekanntmachung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und dem Europäischen Fischereifonds vom 11. November 2008, erschienen im Bundesanzeiger Nr. 173, Seite 4.089 vom 13. November 2008.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz macht auf der Grundlage des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission vom 18. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 76 vom 19. März 2008, S. 28) bekannt:
- Personenbezogene Angaben über die Empfänger von Mitteln aus dem EGFL und dem ELER und die Beträge, die jeder Empfänger erhalten hat, im Folgenden Informationen genannt, werden im Internet veröffentlicht. Näheres dazu findet sich nachfolgend unter Nummer 4.
- Die Veröffentlichung erfolgt auf Grund der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 (ABL. L 322 vom 7.12.2007, S. 1), und der Verordnung (EG) Nr. 259/2008 sowie des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes, das der Deutsche Bundestag am 16. Oktober 2008 in Dritter Lesung beschlossen (Bundestagsdrucksachen 16/10299, 16/10596) und dem der Bundesrat am 7. November 2008 (Bundesratdrucksache 727/08 (Beschluss) ) zugestimmt hat.
- Die Informationen können zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Gemeinschaften, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden. Die Informationen erfassen alle Vorgänge, die sich auf alle ab dem 16. Oktober 2007 aus EGFL-Mitteln und alle ab dem 1. Januar 2007 aus ELER-Mitteln getätigten Ausgaben beziehen.
Folgende Informationen werden für die Europäischen Agrarfonds ausgewiesen werden:
- a) bei natürlichen Personen Vorname und Nachname,
- b) bei juristischen Personen der vollständige eingetragene Name mit Rechtsform,
- c) bei Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit der vollständige, eingetragene oder anderweitig amtlich anerkannte Name der Vereinigung,
- d) Postleitzahl und Gemeinde, in der der Empfänger wohnt oder eingetragen ist,
- e) für den EGFL der Betrag der Direktzahlungen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABL. L 270 vom 21.10.2003, S. 1), die der Empfänger in dem betreffenden EU-Haushaltsjahr (16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) erhalten hat,
- f) für alle sonstigen Zahlungen aus dem EGFL außerdem der Betrag, den der Empfänger in dem betreffenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat,
- g) für den ELER der Gesamtbetrag der öffentlichen Mittel, die der Empfänger in dem betreffenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat; hierzu gehören der Betrag der Gemeinschaftsbeteiligung und der Betrag der nationalen öffentlichen Mittel,
- h) die Gesamtsumme der Beträge der zuvor genannten Zahlungen, die der Empfänger im betreffenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat.
Die Informationen werden auf einer besonderen – vom Bund und den Ländern gemeinsam betriebenen - Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter der Internetadresse
www.agrar-fischerei-zahlungen.de
von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht werden.
- Entsprechendes gilt für die Informationen über die Zahlungen aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF), deren Veröffentlichung ebenfalls aufgrund des EG-Rechts vorgesehen ist. Die Informationen bleiben vom Zeitpunkt ihrer ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich.
- Die Veröffentlichung soll nach der Verkündung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes im Bundesgesetzblatt zunächst für die vom 1. Januar 2007 bis zum 15. Oktober 2007 getätigten ELER-Zahlungen im Dezember 2008 erfolgen. Für die danach folgenden ELER-Zahlungen, Direktzahlungen und sonstigen Zahlungen aus dem EGFL erfolgt die erstmalige Veröffentlichung jeweils bis zum 30. April 2009.
Die Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABL. L 281 vom 23.11.1995, S. 31), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABL. L 284 vom 31.10.2003, S. 1), sowie die nationalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Länder bleiben unberührt. Bezüglich der Rechte als betroffene natürliche Person hinsichtlich personenbezogener Daten und der Verfahren für die Ausübung dieser Rechte wird auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auf die §§ 19 ff des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die entsprechenden Vorschriften der Datenschutzgesetze der Länder verwiesen.
Danach können betroffene natürliche Personen als Empfänger von Fondsmitteln bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Widerspruch, Berichtigung, Sperrung oder Löschung unrichtiger Daten haben. Die Geltendmachung dieser Rechte ist bei den jeweils für die jeweilige Zahlung der Mittel zuständigen Stellen der Länder oder des Bundes einzulegen.
Die Europäische Kommission richtet unter ihrer zentralen Internetadresse eine Website
http://ec.europa.eu/grants/search/beneficiaries_de.htm
ein, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller Mitgliedstaaten hinweist.
- Mit der Veröffentlichung der Informationen von Empfängern von Mitteln aus den europäischen Agrarfonds und dem EFF verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Transparenz der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln zu verbessern.
Bonn, den 11. November 2008
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Eiden
- Stand:
- 16.06.09


