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Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarzahlungen

Im Rahmen der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen.

Mit der Veröffentlichung der Informationen von Empfängern verfolgt die Europäische Union das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Gemeinschaftsmittel im Agrarbereich verwendet werden. Dies betrifft die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU-Agrarfonds, den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und den Nutzen der Landwirtschaft für die Gesellschaft.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Veröffentlichung der von den Bundesländern erhobenen Zahlen betraut und betreibt zu diesem Zweck die Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de. Dort werden die Daten der EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder über die Zahlungsempfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) veröffentlicht. Seit dem 25. April 2012 sind die Zahlen des EU-Haushaltsjahres 2011 für die EU-Agrarfonds abrufbar.

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