Wissenschaftlicher Beirat übergibt Gutachten zur EU-Agrarpolitik
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik hat heute ein Gutachten zur EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2013 übergeben. Im Kern plädieren die Wissenschaftler langfristig für eine neue Politik für Ernährung, Landwirtschaft und ländliche Räume, die in ihrer Ausgestaltung noch zu konzipieren ist.
Staatssekretär Dr. Kloos, Prof. Dr. Isermeyer und Prof. Dr. Weingarten (vTI) bei der Übergabe des Gutachtens zur EU-Agrarpolitik nach 2013, Quelle: BMELV
Diese Politik für eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft soll zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen beitragen und zu anderen Politikfeldern kohärenter ausgestaltet sein. Der Beirat schließt nicht aus, dass für diesen Politikansatz künftig mehr Finanzmittel benötigt werden, als derzeit der GAP zur Verfügung stehen.
"Das Gutachten ist ein sachlicher Beitrag in der Debatte zur Weiterentwicklung der GAP", betonte Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Übergabe. Die bisherigen Maßnahmen werden aus wissenschaftlicher Sicht analysiert. Künftige Herausforderungen an die GAP werden zutreffend dargestellt. Der Beirat stelle eine Vision einer neuen Politik in den Raum, gebe jedoch nur allgemeine Anhaltspunkte zur konkreten Ausgestaltung.
Der Beirat bezeichnet die Reformen der letzten Jahrzehnte als wegweisend und sinnvoll. Das gegenwärtig in der GAP verwendete Instrumentarium sei jedoch in vielen Fällen suboptimal und in weiten Teilen ungeeignet, um die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Die EU-Kommission solle ein umfassendes Konzept für die grundlegende Neuausrichtung der GAP erarbeiten, dessen Implementierung etwa zur Halbzeit in 2017 beginnen und spätestens 2020 umgesetzt werden soll. Am Ende der Übergangsphase solle eine grundsätzlich neue Architektur von Fördermaßnahmen stehen. Die Wissenschaftler sind sich einig, dass diese weitreichende Umgestaltung der GAP eine lange Übergangsphase benötigt. Auf dem Weg dorthin soll zunächst in der EU die vollständige Entkopplung der Beihilfen von der Produktion in allen Mitgliedstaaten durchgesetzt und die Direktzahlungen zugunsten gezielter Fördermaßnahmen zur Bewältigung künftiger Herausforderungen schrittweise abgebaut werden.

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