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Produktsicherheit

Ilse Aigner

"Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass alle Produkte für den privaten Konsum gesundheitlich unbedenklich und sicher sind."(Bundesministerin Ilse Aigner)

Produkte für den privaten Konsum müssen gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Wer Waren oder Dienstleistungen verkauft, trägt Sorge dafür, dass von ihnen keine Gefahr für die Menschen ausgeht. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.

Um die technische Sicherheit zu gewährleisten, gibt es im Europäischen Recht für viele Produkte Mindestanforderungen. Die Hersteller bescheinigen mit dem CE-Kennzeichen, dass ihre Waren die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union erfüllen. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Produkte wie kosmetische Mittel oder Spielzeug auf Gemeinschaftsebene spezifische Regelungen, die beispielsweise den Einsatz von Duft- und Farbstoffen regeln oder Kennzeichnungsvorschriften enthalten.

Das BMELV setzt bei der Produktsicherheit einen Schwerpunkt auf allergene Stoffe sowie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeug minimieren
Schwerpunkt: 
EU-Spielzeugrichtlinie

Bunte Spielklötze

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält die Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugrichtlinie für verschiedene gesundheitsgefährdende Stoffe für nicht ausreichend.

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Besserer Schutz für Kinder vor Nitrosaminen

Bunte Luftballons

Das BMELV hat die Anforderungen an Luftballons und Spielzeug aus Natur- oder Synthesekautschuk für Kinder bis zu 36 Monaten verschärft.

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Tätowiermittel-Verordnung

Tätowierer bei der Arbeit

Die seit 1. Mai 2009 geltende Tätowiermittel-Verordnung stärkt den gesundheitlichen Verbraucherschutz: Sie untersagt die Verwendung von Stoffen, die für das Herstellen und Behandeln von kosmetischen Mitteln bereits verboten sind.

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Achtung, Duftstoffe! - Bestandteile von Kosmetika können zu Allergien führen

Verbraucherin richt an Duschgelflasche

Es kommt immer wieder vor, dass Kosmetika bei Verbrauchern zu allergischen Reaktionen führen. Jeder Dritte hat schon einmal unter einer solchen Unverträglichkeit gelitten, die oft mit Rötungen der Haut und Juckreiz einhergeht.

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Mehr Produktsicherheit bei kosmetischen Mitteln

verschiedene kosmetische Mittel für das Gesicht

Am 24. März 2009 hat das Europäische Parlament einen Verordnungsvorschlag angenommen, der die Produktsicherheit bei kosmetischen Mitteln erhöht. Aus Sicht des BMELV ist dies ein wichtiger Beitrag zu mehr Verbraucherschutz.

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Seniorengerechte Produkte im Haushalt

Seniorin am Laptop

Oft nutzen Konsumenten Produkte, die in der Handhabung Probleme bereiten und den Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie nicht entsprechen. Eine vom BMELV geförderte Broschüre hilft bei der Auswahl besser geeigneter Produkte.

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Seit 45 Jahren tragen die wissenschaftlichen Experten der "Giftkommission" dazu bei, dass die Anzahl von Todesfällen bei Kindern nach Vergiftungsunfällen maßgeblich zurückgeht.

Pressemitteilung des BfR zum 45jährigen Bestehen der Kommission zur Bewertung von Vergiftungen

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