Tierschutz
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach sind die Tierhalter verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten.
Für das BMELV ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen. Das Ministerium arbeitet daran, die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes weiterzuentwickeln. Darüber hinaus fördert das BMELV zum Beispiel Forschungsvorhaben, Investitionen in tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft oder die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen. Außerdem setzt sich das Ministerium auf EU-Ebene und international für bessere Tierschutzstandards – auch bei Transporten – ein.
Genehmigungen für Käfig-Haltung von Legehennen laufen 2010 aus. In anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Käfig-Haltung noch bis Ende 2011 zulässig. Klarheit über die Haltungsform und Herkunft gibt die Eierkennzeichnung.
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Bewerbungsfrist: 31. März 2010
Das BMELV schreibt den Forschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen zum 29. Mal aus.
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Im Auftrag des BMELV werden Gutachten / Leitlinien über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet, die nicht rechtsverbindlich sind. Sie sollen Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetztes entspricht.
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