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Bürokratieabbau: Maßnahmen des BMELV seit 2005
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert in einem Fortschrittsbericht über den Stand der Vereinfachungsvorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich.
- Unnötige Bürokratie – Nötige Bürokratie?
- Bürokratie abbauen: Zeit und Geld sparen
- Kosten der Bürokratie sind messbar
- Ihre Ideen sind willkommen
Unnötige Bürokratie – Nötige Bürokratie?
Landwirtinnen und Landwirte erzeugen Nahrungsmittel und schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze in ländlichen Räumen. Bürgerinnen und Bürger stellen hohe Anforderungen an die Landwirtschaft. Sie soll mit Boden, Wasser und Luft sorgfältig umgehen, zum Klimaschutz beitragen, Tiere und Pflanzen in ihrer Vielfalt schützen und bewahren sowie Landschaften pflegen und für die Allgemeinheit für Freizeit- und Erholungszwecke offen halten.
Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich am Markt behaupten, die Bestimmungen des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes einhalten. Die Landwirtschaft ist gleichzeitig wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig Risiken wie Wetterunbilden oder Tierseuchen ausgesetzt.
Der Ausgleich zwischen den verschiedenen Ansprüchen und Bedürfnissen lässt sich nur durch staatliche Regeln erreichen – das heißt: Bürokratie. In der Vergangenheit haben Bemühungen um Gerechtigkeit in jedem Einzelfall und für jede Streitfrage sowie um perfekte Verfahrensregelungen für jedes mögliche Risiko zu immer höherer bürokratischer Belastung geführt.
Daher überprüft das BMELV Regeln, Normen und Kontrollen, ob sie sinnvoll, angemessen und notwendig sind. Hohe Standards in der Erzeugung sollen erhalten bleiben, aber für die Betriebe handhabbar sein. Was darüber hinaus geht, ist abzubauen oder zu vereinfachen. Ziel ist es, die Betriebsführung zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verbessern und durch Zeit- und Kosteneinsparung Kräfte für Investitionen und Innovationen frei setzen.
Viele Ansätze haben schon zu diesem Ziel geführt.
Bürokratie abbauen: Zeit und Geld sparen
Moderne Verwaltung
Quelle: BMELV
Durch den Einsatz moderner Informationstechnologien können Daten schneller und effizienter erhoben werden.
Bund und Länder haben zum Beispiel vereinbart, flächendeckend den Landwirten eine elektronische Antragstellung und Datenübermittlung zu ermöglichen. Das Vorhaben ist weitgehend verwirklicht.
Schnellere Verfahren
Wenn anstelle einer Genehmigung nur eine Anzeige erforderlich ist, kann das nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch die Investitionsbereitschaft fördern. Auch die mehrfache Nutzung bereits vorhandener Daten reduziert den Zeitaufwand in den Betrieben für die Abgabe vorgeschriebener Berichte.
Ein aktuelles Beispiel:
Beantragung der Betriebsprämie verursachte 2008 wesentlich weniger Kosten als 2006
Eine ganze Reihe von Informationspflichten stehen im Zusammenhang mit dem so genannten Sammelantrag, mit dem unter anderem die Betriebsprämie durch Aktivierung entsprechender Zahlungsansprüche beantragt wird. Im Auftrag des BMELV hat das Statistische Bundesamt (Destatis) im Jahr 2008 die mit der Antragstellung verbundenen Bürokratiekosten nach dem Standardkosten-Modell geschätzt. In sechs Bundesländern (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein) wurde bei insgesamt rund 50 unterschiedlich großen landwirtschaftlichen Betrieben gefragt, wie viel Zeit für die Beschaffung der notwendigen Informationen und das Ausfüllen der Antragsunterlagen notwendig ist.
Multipliziert mit den relevanten Lohnkosten und hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Antragsteller in Deutschland ergibt sich für 2008 eine Summe von etwa 19,6 Millionen Euro. Damit liegen die Bürokratiekosten der deutschen Landwirte auf einem eher niedrigen Niveau.
Destatis hat für das Jahr 2006 ebenfalls die im Zusammenhang mit dem Sammelantrag entstehenden Bürokratiekosten ermittelt. Sie lagen weit unter den im Auftrag der EU-Kommission von einer Unternehmensberatung für das gleiche Jahr geschätzten Kosten, wenn auch mit 45,8 Millionen Euro noch deutlich über dem Wert für 2008.
Für den Zeitraum von 2006 bis 2008 ergeben die Destatis-Daten also einen Rückgang der Belastung um mehr als 50 Prozent. Für diese erfreuliche Entwicklung ist zum Teil sicherlich die wachsende Vertrautheit der Landwirtinnen und Landwirte mit dem 2005 neu eingeführten Antragsverfahren verantwortlich. Der Rückgang spiegelt aber auch gezielt geschaffene Erleichterungen wider wie etwa die Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung oder zur Übernahme der von den Behörden bereitgestellten Angaben vom jeweiligen Vorjahr.
Weitere Vereinfachungen seit 2006
- Bei Tierarzneimitteln wurde ein Kombibeleg eingeführt, der doppelte Aufzeichnungen von Landwirt und Tierarzt ersetzt.
- Tierärzte zeigen heute die erstmalige Abgabe eines Impfstoffs unter Vorlage des Anwendungsplans bei der für den Tierhalter zuständigen Behörde an. Bis 2006 musste eine Genehmigung eingeholt werden.
- Die staatlich vorgeschriebene Pflicht zum Mitführen eines "Rinderpasses" beim innerdeutschen Transport wurde gestrichen.
- Die Lizenzpflicht bei Rindfleischexporten ohne Erstattungen wurde abgeschafft. Bei Getreideexporten wurde die Zahl von Erzeugnissen, für die eine Ausfuhrlizenz erforderlich ist, von 133 auf neun reduziert.
- Seit der Viehbestandserhebung vom 3. Mai 2008 werden Landwirte durch die Nutzung der Daten über Rinderbestände aus dem Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (HIT) von Informationspflichten entlastet.
- Die Flächenerhebung wird auf eine jährliche Erhebung der tatsächlichen Nutzung aller Bodenflächen umgestellt.
- Bei der Erhebung der Schweine- und Schafbestände ist ein erheblich verringerter Stichprobenumfang vorgesehen.
- Die bisher alle zwei Jahre durchgeführten Agrarstrukturerhebungen sollen für 2010, 2013 und 2016 angeordnet werden; im Jahr 2010 als allgemeine Erhebung. Der Stichprobenumfang soll verringert werden.
- Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft nach dem Agrarstatistikgesetz werden um rund 1,3 Millionen Euro reduziert. Damit wird bei einem Ausgangsniveau von rund 5,3 Millionen Euro eine Verringerung um ein Viertel erreicht, obwohl aus EG-rechtlichen Gründen in Teilbereichen neue Auskunftspflichten geschaffen werden müssen.
- Insbesondere werden durch die Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen der landwirtschaftlichen Betriebe mehr als 50.000 kleine Betriebe (das sind 14 Prozent der Betriebe) gänzlich von Auskunftspflichten befreit.
Gesetze und Verordnungen ändern
Sofern verbesserte Verfahren allein nicht eine Erleichterung mit sich bringen, sind Gesetze und Verordnungen zu ändern. Seit 2006 wurden daher zum Abbau unnötiger Bürokratie im Agrarsektor sieben Gesetze und neun Verordnungen geändert. Hinzu kommen Änderungen im EG-Recht und von Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer.
Kosten der Bürokratie sind messbar
Quelle: pixelio.de
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, unnötige Bürokratie zu erkennen und zu beseitigen. Die durch Informationspflichten den Unternehmen verursachten Kosten ("Bürokratiekosten") sollen bis 2011 um ein Viertel gesenkt werden. Die Kosten werden mit dem Standardkosten-Modell gemessen (siehe auch "Senkung der Bürokratiekosten").
Unter "Informationspflichten" sind rechtliche Vorgaben zu verstehen, Daten und Informationen zu beschaffen oder zu übermitteln, also beispielsweise Anträge, Berichte, Dokumentationen, Nachweise und Statistiken.
In der Zuständigkeit des BMELV sind zum Stichtag 30. September 2006 Bürokratiekosten der Betriebe in einer Höhe von 425 Millionen Euro ermittelt worden (Stand: November 2008, nach Abschluss der Bestandsmessung). Rund 81 Prozent dieser Bürokratiekosten beruhen auf EU-Vorgaben.
Die im Zuständigkeitsbereich des BMELV bereits umgesetzten und geplanten Vereinfachungsmaßnahmen ergeben ein Entlastungspotenzial für die Betriebe in Höhe von 111,3 Millionen Euro. Durch die in den vergangenen drei Jahren bereits durchgeführten Entbürokratisierungsmaßnahmen hat das BMELV 28,5 Prozent der ausschließlich national verursachten Bürokratiekosten abgebaut.
Ihre Ideen sind willkommen
Der Sachverstand aus der Berufspraxis ist für das BMELV zum weiteren Abbau unnötiger Bürokratie notwendig und willkommen. Ideen und Vorschläge zum Bürokratieabbau sowie Anregungen, Hinweise und Kritik richten Sie bitte an das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Planungsstab
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Fax: 030 / 1 85 29 - 32 77
E-Mail: planungsstab@bmelv.bund.de.
Dr. Rainer Gießübel (Telefon 030 / 1 85 29 - 32 54) und Thomas Fischer (Telefon 030 / 1 85 29 - 41 33) sind Ansprechpartner für den Abbau unnötiger Bürokratie im Bereich des BMELV.




