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Wichtige Informationen für Reisende zum Thema Aviäre Influenza (Geflügelpest/ Vogelgrippe)

Die Aviäre Influenza ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung, die in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen kann. Einige besonders pathogene Erregerstämme können auch für Menschen gefährlich sein.

Bitte beachten Sie bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union, dass es zahlreiche Gefahren der Ver- und Einschleppung von Aviärer Influenza gibt.

Eine solche Verschleppung kann erfolgen über

  • lebendes Geflügel – lebende Wildvögel,
  • Fleisch und daraus hergestellten Produkte (Wurstwaren),
  • Eier,
  • rohes Heimtierfutter/ Futtermittel,
  • unbehandelte Jagdtrophäen (Federn) von Vögeln jeder Art oder
  • Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten.

Bitte vermeiden Sie im Reiseland, insbesondere wenn dort bekanntermaßen die Aviäre Influenza auftritt, direkte Tierkontakte und verzichten Sie auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Reisenden, die aus Drittländern in die EU einreisen, ist es verboten, Geflügel, Geflügelfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse mitzuführen!

Die Einfuhr solcher Tiere und Waren ist unter Einhaltung der veterinärrechtlichen Einfuhrvorschriften für den Handel lediglich über eine zugelassene Grenzkontrollstelle erlaubt. Dadurch wird sichergestellt, dass Einfuhren nur aus zugelassenen Drittländern unter Verwendung vorgeschriebener Veterinärbescheinigungen erfolgen. Erzeugnisse müssen darüber hinaus aus zugelassenen Herkunftsbetrieben stammen.

Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Einfuhr von Geflügel oder Geflügelerzeugnissen die zuständige Behörde.

Informationsblätter für Reisende stehen Ihnen in folgenden Sprachen als PDF-Datei zur Verfügung

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel tierischer Herkunft

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