Gesundheit
"Verbraucher benötigen gerade auf dem sensiblen Gesundheitsmarkt unabhängige und leichtverständliche Informationen."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Mit den Gesundheitsreformen wurden die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich erweitert. Zwar gilt seit dem 1. Januar 2009 der einheitliche Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten, aber es gibt Unterschiede zwischen den Kassen beim Kundenservice, bei Zusatzleistungen und Wahltarifen. Auch für Privatversicherte gibt es seit Anfang 2009 zahlreiche Änderungen. In der ambulanten und stationären Pflege entstehen ebenfalls Angebote, die sich auf unterschiedliche Bedürfnisse im Alter einstellen.
Die Vielzahl der Neuerungen und der unterschiedlichen Möglichkeiten geben Verbrauchern deutlich Entscheidungsmöglichkeiten, aber auch mehr Eigenverantwortung. Der Gesundheitsmarkt weist jedoch noch eine Besonderheit auf: Verbraucher müssen ihre Entscheidungen oft in sensiblen Situationen, wie etwa bei einem Arztbesuch, oder auch unter Zeitdruck treffen, wenn beispielsweise ein Pflegefall eintritt. Hier setzt sich das BMELV für Transparenz im Gesundheits- und Pflegemarkt ein und unterstützt Projekte, die den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen eine Orientierung bieten.
Die Vielzahl der Neuerungen und Wahlmöglichkeiten durch die Gesundheitsreformen geben Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Entscheidungsmöglichkeiten - aber auch mehr Eigenverantwortung.
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Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die an einer Allergie oder Unverträglichkeit leiden, steigt ständig an. Mit einem Aktionsplan gegen Allergien und weiteren Maßnahmen will das BMELV mehr Lebensqualität für Betroffene erreichen.
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Mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen.
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Das BMELV ist überzeugt, dass Aufklärung und Information über gesundheitliche und soziale Folgen des missbräuchlichen oder riskanten Alkoholkonsums mehr zur Vorbeugung beitragen als weitere gesetzliche Regelungen.
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Die Weltorganisation für Tiergesundheit hat diese beim Menschen vorkommende Krankheit "pandemische Influenza A H1N1" genannt. In Deutschland wird diese Humaninfektion auch als "neue Grippe" bezeichnet. Beim Verzehr von Schweinfleisch besteht kein Ansteckungsrisiko.
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