Sichere Lebensmittel
"Sichere Lebensmittel zu gewährleisten ist eine tägliche Verpflichtung für alle Beteiligten!"(Bundesministerin Ilse Aigner)
Alle Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Das gilt auch für Importprodukte. Zusatzstoffe müssen zugelassen sein, schädliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind verboten. Auch soll durch die Kennzeichnung einfach erkennbar sein, ob zum Beispiel Allergene enthalten sind.
Sichere Lebensmittel zu gewährleisten, ist eine komplexe Aufgabe. Denn Lebensmittel werden zunehmend global gehandelt, neue Zutaten und Produkte werden entwickelt, Krankheitserreger treten auf oder Verbraucherinnen und Verbraucher ändern ihre Essgewohnheiten.
Deshalb gibt es ein europaweit und international abgestimmtes Sicherungssystem für Lebensmittel. Das BMELV und seine Behörden sorgen unter anderem dafür, dass Risiken laufend bewertet und die Vorschriften und Strukturen ständig neuen Erkenntnissen angepasst werden. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen ist Aufgabe der Bundesländer.
Wie funktioniert das System der Lebensmittelsicherheit? Wie ist es organisiert und welche Ziele, Prinzipien und Maßnahmen stehen dahinter? Diese Fragen werden in der BMELV-Broschüre "Strategien der Lebensmittelsicherheit" anschaulich beantwortet.
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Das Lebensmittelkontrollsystem muss ständig überprüft und gezielt verbessert werden, um veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden und dauerhaft sichere Lebensmittel gewährleisten zu können.
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Immer wieder tauchen zahlreiche Fragen zum Thema "Lebensmittelhygiene" auf. Wie lauten die rechtlichen Grundlagen für Unternehmen und Direktvermarkter und worauf sollte man in der eigenen Küche achten? Hier finden Sie Antworten.
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Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften zugesetzt. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die einen oder mehrere konzentrierte Nährstoffe enthalten, aber kaum Energie liefern.
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Als Rückstände bezeichnet man Reste von Stoffen, die bei der Produktion von Lebensmitteln bewusst eingesetzt werden. Verunreinigungen (Kontaminanten) sind Stoffe, die bei der Herstellung, Verarbeitung, Verpackung oder aus der Umwelt (Luft, Boden, Niederschlag) unbeabsichtigt in Lebensmittel gelangen können.
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Herkömmliche Lebensmittel sind frei verkehrsfähig, wenn sie allen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen genügen. Ausgenommen davon sind neuartige Lebensmittel. Sie müssen in der Europäischen Union zugelassen werden, bevor sie auf den Markt kommen.
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