Zugelassene Betriebe für tierische Nebenprodukte
Liste der nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung zugelassenen oder registrierten Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Verordnung enthält tierseuchen- und hygienerechtliche Vorschriften für
- die Abholung und Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte, um zu verhindern, dass diese Erzeugnisse die Gesundheit von Mensch oder Tier gefährden,
- das Inverkehrbringen und - in bestimmten Sonderfällen - die Ausfuhr und die Durchfuhr von tierischen Nebenprodukten und den in den Anhängen VII und VIII aufgeführten daraus hergestellten Erzeugnissen.
Eine Anpassung der Liste an die seit dem 4. März 2011 anwendbare Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 wird zurzeit vorbereitet.
Im Übrigen gelten die nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zugelassenen Betriebe, Anlagen und Nutzer als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassen oder registriert.

Delicious
Mister Wong
digg
twitter
studiVZ, meinVZ, schülerVZ