Tierschutz
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach sind die Tierhalter verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten.
Für das BMELV ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen. Das Ministerium arbeitet daran, die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes weiterzuentwickeln. Darüber hinaus fördert das BMELV zum Beispiel Forschungsvorhaben, Investitionen in tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft oder die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen. Außerdem setzt sich das Ministerium auf EU-Ebene und international für bessere Tierschutzstandards – auch bei Transporten – ein.

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