Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz
Die gute fachliche Praxis dient insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.
Quelle: P. Meyer - aid infodienst
Die gute fachliche Praxis der pflanzlichen Produktion ist geprägt von einem technischen, organisatorischen und biologisch-technischen Fortschritten. Diese tragen zu einer zeitgemäßen Bewirtschaftung der Flächen durch die Landwirte bei.
Durch eine qualifizierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung erwerben Landwirte das erforderliche Fachwissen, welches eine standortgerechte Nutzung der Flächen unter sich wandelnden pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermöglicht. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist dabei garantiert. Die Schaffung von sinnvollen Wirtschaftseinheiten sowie der notwendige Wechsel der Kulturarten sind für eine marktorientierte Bewirtschaftung unverzichtbar.
Im Bundesanzeiger vom 21. Mai 2010 ist die aktuelle Fassung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz veröffentlicht (Bekanntmachung vom 30. März 2010 im Bundesanzeiger Nr. 76a vom 21. Mai 2010).


