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Zugelassene Betriebe für tierische Nebenprodukte

Liste der nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung zugelassenen oder registrierten Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Verordnung enthält tierseuchen- und hygienerechtliche Vorschriften für

  • die Abholung und Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte, um zu verhindern, dass diese Erzeugnisse die Gesundheit von Mensch oder Tier gefährden,
  • das Inverkehrbringen und - in bestimmten Sonderfällen - die Ausfuhr und die Durchfuhr von tierischen Nebenprodukten und den in den Anhängen VII und VIII aufgeführten daraus hergestellten Erzeugnissen.

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