Pflanzenschutz
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"Moderner Pflanzenschutz bedeutet, eine nachhaltige pflanzliche Erzeugung und gleichzeitig die berechtigten Interessen des Verbraucher- und Umweltschutzes zu sichern."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Das BMELV ist innerhalb der Bundesregierung federführend für Fragen des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit und die entsprechenden rechtlichen Regelungen. Ziel des Pflanzenschutzes ist es, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und nicht parasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Pflanzenschutz ist daher Voraussetzung und zugleich fester Bestandteil einer leistungsfähigen und nachhaltigen Pflanzenerzeugung und Kulturlandschaft. Neben dem Pflanzenschutz ist auch ein nachhaltiger Pflanzenbau eine wichtige Grundlage.
Pflanzenschutz umfasst viele vorbeugende nicht-chemische Maßnahmen und ist weit mehr als die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel. Regelungen zur Pflanzengesundheit dienen dem Schutz vor der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen und sichern die phytosanitäre Qualität. Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis unter Berücksichtigung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes durchgeführt werden. Die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz beschreiben die zu beachtenden Grundprinzipien. Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind (Zulassung von Pflanzenschutzmitteln). Risiken, die dennoch durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können, sollen durch den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2020 um weitere 25 Prozent reduziert werden.


