Tierschutz
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach sind die Tierhalter verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten.
Für das BMELV ist das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen. Das Ministerium arbeitet daran, die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes weiterzuentwickeln. Darüber hinaus fördert das BMELV zum Beispiel Forschungsvorhaben, Investitionen in tierschutzgerechte Haltungssysteme in der Landwirtschaft oder die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen. Außerdem setzt sich das Ministerium auf EU-Ebene und international für bessere Tierschutzstandards – auch bei Transporten – ein.
Die neue Richtlinie wird zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes von Versuchstieren in der EU führen. Künftig werden in vielen anderen Mitgliedstaaten deutlich strengere Regelungen für Tierversuche gelten als bislang, während in Deutschland bisher schon ein hohes Tierschutzniveau galt.
mehr lesen: Rat verabschiedet neue EU-Versuchstierrichtlinie …
Bei der gewerblichen Kaninchenhaltung können Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben von der zuständigen Behörde bestraft werden. Dies ist auf der Basis des geltenden Rechts möglich.
mehr lesen: Haltung von Mastkaninchen …
Im Auftrag des BMELV werden Gutachten / Leitlinien über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet, die nicht rechtsverbindlich sind. Sie sollen Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetztes entspricht.
mehr lesen: Tierschutzgutachten / Tierschutzleitlinien …