Die Broschüre "Fahrgastrechte: Clever reisen!" informiert
Die gesetzlichen Änderungen für Bahnfahrten gelten ab dem 29. Juli 2009.
Hier finden Sie die zentralen Regelungen im Fahrgastrechtegesetz.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
"Bahnreisende haben mit Beginn der Reisezeit deutlich mehr Rechte", sagte Ursula Heinen-Esser, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, anlässlich der Vorstellung der neuen Broschüre "Fahrgastrechte: Clever reisen!" heute in Berlin.
Neu sind unter anderem der Anspruch auf Fahrpreiserstattung bei Verspätungen im Nah- und Fernverkehr (25 Prozent ab 60 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten), der Anspruch auf Hilfeleistungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität sowie die Einsetzung einer Schlichtungsstelle.
"Mit der Broschüre "Fahrgastrechte: Clever reisen!" werden Bahnreisende umfassend über die neuen Regelungen informiert. Sie wissen jetzt genau, welche Informationen sie vor und während der Fahrt erhalten müssen, welche Rechte sie bei Verspätungen haben und an wen sie Beschwerden richten können", so Ursula Heinen-Esser.
Die Broschüre wurde vom Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) mit Unterstützung des Bundesverbraucherschutzministeriums herausgebracht. Vorgestellt wurde sie im Rahmen der Veranstaltung "Europa der Verbraucher". Unter Mitwirkung der Europäischen Verbraucherzentren aller 27 EU-Mitgliedstaaten und aus Norwegen und Island konnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher in einem "Europadorf" über ihre Rechte rund um die Themen Reisen, Telefonieren oder Einkaufen in Europa informieren.
Über die Fahrgastrechte – und weitere Informationen rund um das Reisen in Europa – wird das EVZ mit Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums die Verbraucherinnen und Verbraucher in den nächsten Monaten durch Informationsstände auf verschiedenen Bahnhöfen und Flughäfen informieren.

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