Navigation und Service

Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen der EU-Verordnung [EG] Nr. 998/2003. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der Europäischen Union. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein. Für die Durchführung und Überwachung dieser neuen Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Darüber hinaus benötigen Sie einen Heimtierausweis, mit dem die Identität Ihres Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann.

Diese Seite

Zusatzinformationen

Projekte

Logo und Link zur Verbraucherinformationsseite der KOM gegen unlautere Geschäftspraktiken  (verweist auf: Ist das fair? (Öffnet neues Fenster))

Verbraucherinformationen der EU-Kommission

Unternavigation aller Website-Bereiche