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Tätowiermittel: Verbotene Inhaltsstoffe

Stoffe, die für das Herstellen und Behandeln von kosmetischen Mitteln bereits verboten sind und Azofarbstoffe, die krebserregende Amine abspalten, dürfen nicht in Tätowiermitteln enthalten sein.

Für Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Danach müssen solche Produkte für Verbraucher sicher sein und dürfen nicht die menschliche Gesundheit schädigen.

Mit der Tätowiermittel-Verordnung aus dem Jahr 2008 wurden darüber hinaus erstmals spezifische Anforderungen an Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up festgelegt. Dabei wurde u. a. die Verwendung gesundheitlich bedenklicher Stoffe bei der Herstellung verboten. Darüber hinaus wurden Kennzeichnungsvorschriften und Mitteilungspflichten eingeführt. Mit dem Erlass der Tätowiermittel-Verordnung wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz in diesem Bereich deutlich verbessert.

Die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Länder.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)  beabsichtigt, den gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Tätowiermitteln weiter zu stärken. Dies betrifft vor allem die Anforderungen an die Sicherheitsbewertung entsprechender Produkte. Dazu bedarf es wissenschaftlicher Kriterien. Das BMELV hat deshalb das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) um die Erarbeitung entsprechender wissenschaftlicher Kriterien gebeten. 

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