EU-Spielzeug-Richtlinie: BMELV sieht wichtige Fortschritte, aber auch Nachbesserungsbedarf
Mit der neuen EU-Spielzeugrichtlinie wurden sehr umfassende Regelungen über die Sicherheit von Spielzeug geschaffen. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau von Spielzeug sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug und Mindestanforderungen an die Marktüberwachung angesichts des gemeinsamen Binnenmarktes EU-weit gelten.
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Der erste Teil der neuen EU-Spielzeugrichtlinie betrifft vor allem Vorschriften über die technisch-konstruktive Sicherheit, d. h. solche, die die mechanischen, elektrischen und Brandsicherheitseigenschaften von Spielzeug zum Gegenstand haben. Er gilt seit dem 20. Juli 2011. Die neuen Regelungen zum chemischen Teil der EU-Spielzeugrichtlinie sind ab dem 20. Juli 2013 anzuwenden.
Die neue Spielzeugrichtlinie Richtlinie 2009/48/EG wird in Deutschland durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - 2. GPSGV) umgesetzt.
Strengere Anforderungen an Sicherheit von Spielzeug zum Gesundheitsschutz von Kindern
Im Vergleich mit der alten Richtlinie enthält die Novelle strengere Anforderungen an die Produktion von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure. Es gilt ein prinzipielles Verbot, krebserregende oder erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe in Spielzeug zu verwenden, allerdings dürfen diese Stoffe unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, u. a. wenn der Grenzwert, der in Gemeinschaftsrechtsakten festgelegt wurde, eingehalten wird. Der Einsatz von 55 allergenen Duftstoffen wird aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verboten. Elf weitere Duftstoffe müssen gekennzeichnet werden, wenn sie im Spielzeug vorhanden sind.
Spielzeug darf künftig nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein, um für Kinder die Gefahr des versehentlichen Verschluckens zu verringern. Für einzelne Spielzeugkategorien sind künftig jeweils spezifische Warnhinweise vorgeschrieben. Diese müssen mit dem Wort "Achtung" beginnen, in deutscher Sprache verfasst und gut lesbar sein.
Weiterhin Nachbesserungsbedarf bei chemischen Anforderungen
Das BMELV hat die Fortschritte, die insbesondere mit dem ersten Teil der neuen Spielzeug-Richtlinie erreicht wurden, begrüßt. Gleichzeitig wurde jedoch bei den Regelungen zu chemischen Anforderungen Nachbesserungsbedarf angemeldet.
Beispielsweise reicht nach Ansicht des BMELV das Schutzniveau von Spielzeug bei krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (CMR-Stoffe) noch nicht aus. Die in der Richtlinie vorgesehenen Grenzwerte für diese Stoffe beruhen auf Grenzwerten, die im Chemikalienrecht festgelegt wurden. Da Kinder jedoch viel empfindlicher reagieren als Erwachsene, sollten für die Festlegung von Grenzwerten für CMR-Stoffe in Spielzeug besondere Anforderungen gelten. Dabei sollten beispielsweise auch Erkenntnisse genutzt werden, die bei Materialien gewonnen wurden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können. Auch bei den Grenzwerten für Schwermetalle besteht dringend Nachbesserungsbedarf. Diesbezügliche Aktivitäten der Bundesregierung sind in den Antworten der Bundesregierung 17/99, 17/392 und 17/3809 ausführlicher dargestellt.
Erfreulich ist, dass mittlerweile insbesondere auf deutsches Drängen hin eine Absenkung der ursprünglich in der neuen Richtlinie vorgesehenen Grenzwerte für Cadmium auf den Weg gebracht wurden. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde am 3. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist nun in nationales Recht umzusetzen.
Deutschland reicht Klage gegen die EU-Kommission ein
Für die Bundesregierung ist es nicht akzeptabel, dass ab Juli 2013 aufgrund der neuen EU-Spielzeug-Richtlinie bei einigen Schwermetallen höhere Grenzwerte gelten sollen als bislang in Deutschland zulässig ist. Sie hatte daher bei der EU-Kommission den Antrag gestellt, die strengeren deutschen Grenzwerte für gefährliche Substanzen beibehalten zu können. Dieser Antrag wurde von der EU-Kommission in Teilen abgelehnt. Durchsetzen konnte sich die Bundesregierung bei den Krebs erzeugenden und Erbgut schädigenden Nitrosaminen. Weiter strittig sind jedoch vor allem die mögliche Belastung von Spielzeug mit Blei, Quecksilber und Arsen. Damit zum Schutz von Kindern weiterhin die strengeren deutschen Grenzwerte angewendet werden können, hat Deutschland daher am 14. Mai 2012 Klage gegen die EU-Kommission eingereicht.

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