Schutz vor Kostenfallen – EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte im Online- und Versandhandel
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Oktober 2011 die Richtlinie über Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU) erlassen.
Sie enthält im Wesentlichen Regelungen für den Online- und Versandhandel sowie für Haustürgeschäfte. Außerdem regelt sie vorvertragliche Informationspflichten auch für den Einkauf im Geschäft.
Quelle: © Marco Drux - Fotolia.com
Ein Hauptziel der Richtlinie ist die Stärkung des EU-Binnenmarktes. Grenzüberschreitende Vertragsschlüsse sollen einfacher möglich sein. Aus diesem Grund werden eine Reihe von Regeln in Europa vereinheitlicht. Es bleibt den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen jedoch erlaubt, innerstaatlich ein höheres Verbraucherschutzniveau vorzusehen.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen hervorzuheben:
- Die sogenannte. "Button-Lösung" verpflichtet Unternehmer dazu, Verbraucher bei Internetkäufen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung und in hervorgehobener Weise auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden. Bereits in der im Herbst 2011 verabschiedeten EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher ist dieses Modell verbindlich festgeschrieben worden; die nationalen Gesetzgeber müssen diese Vorgaben bis zum 13.06.2014 in ihrem innerstaatlichen Recht zur Anwendung bringen.
- Parallel zu den Bemühungen auf europäischer Ebene hatte die Bundesregierung bereits am 24.8.2011 ein nationales Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen. Nach diesem Entwurf erhält § 312g BGB eine Neufassung der Absätze 2 bis 4, die den Unternehmer verpflichten, die oben beschriebenen Informationen und Hinweise dem Verbraucher unmittelbar bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Unternehmer diese Pflicht, kommt kein wirksamer Vertrag mit dem Verbraucher zustande. Die Beweispflicht dafür, dass er dieser Verpflichtung gerecht geworden ist, obliegt ebenfalls dem Unternehmer.
- Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 2. März 2012 das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in der vom Rechtssausschuss geänderten Fassung beschlossen (BT-DrS 17/8805). Dieses Gesetz dient der frühzeitigen Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie bezüglich der "Button-Lösung" in deutsches Recht. Es tritt zum 1. August 2012 in Kraft.
- Die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung beträgt nun zwölf Monate.
Schluss mit teuren Warteschleifen in der Kundendienst-Hotline
Verbraucher profitieren von erweiterten Informationspflichten (z.B. über Lieferbeschränkungen im Online-Handel) und der Vorgabe, dass Telefon-Kundendienste nur noch zum Ortstarif angeboten werden dürfen. Auch müssen sie Zusatzkosten, die der Verkäufer durch Voreinstellungen im Internet herbeigeführt hat, nicht mehr bezahlen.
Mit der Einführung der Button-Lösung und der einheitlichen Widerrufsfrist von zwölf Monaten haben zwei zentrale Forderungen der Bundesregierung Eingang in die neue Richtlinie gefunden. Im Gegenzug war die Zustimmung zur Richtlinie jedoch auch mit Kompromissen verbunden. Abweichend von der geltenden deutschen Rechtslage müssen Verbraucher künftig im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten tragen, es sei denn der Verkäufer hat sie nicht ordnungsgemäß über die Pflicht zur Tragung der Kosten informiert beziehungsweise sich selbst bereit erklärt, diese zu übernehmen.
Auch ist es nicht mehr möglich, die bestellte Ware einfach zurückzusenden. Verbraucher müssen künftig zusätzlich den Widerruf ausdrücklich erklären, beispielsweise unter Verwendung eines Formblattes.
Die Richtlinie ist im Herbst 2011 in Kraft getreten. Sie muss bis Ende 2013 vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Die entsprechenden Regelungen müssen spätestens ab Mitte Juni 2014 zur Anwendung kommen.

Delicious
Mister Wong
digg
twitter
studiVZ, meinVZ, schülerVZ

