Navigation und Service

EU- Verbraucherrechterichtlinie

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Oktober 2011 die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU) erlassen. Sie enthält im Wesentlichen Regelungen für den Online- und Versandhandel sowie für Haustürgeschäfte. Außerdem regelt sie vorvertragliche Informationspflichten auch für den Einkauf im Geschäft.

Ein Hauptziel der Richtlinie ist die Stärkung des EU-Binnenmarktes. Grenzüberschreitende Vertragsschlüsse sollen einfacher möglich sein und einheitlichen Regeln unterliegen. Die Richtlinie basiert deshalb auf dem Grundsatz der Vollharmonisierung, der abweichende nationale Regelungen nicht zulässt. Die Mitgliedstaaten haben allerdings auf Grund von Bereichsausnahmen und Öffnungsklauseln die Möglichkeit, in vielen Bereichen abweichende Vorschriften mit einem anderen Verbraucherschutzniveau vorzusehen oder beizubehalten.
Unter anderem sind folgende Regelungen der Richtlinie hervorzuheben:

  • Die Widerrufsfrist bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung beträgt nach der Richtlinie zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist - d.h. in der Regel zwölf Monate und vierzehn Tage nach Erhalt der Ware.
  • Verbraucher profitieren von erweiterten Informationspflichten der Unternehmer (z.B. über Lieferbeschränkungen im Online-Handel) und von den Vorgaben, dass keine übermäßigen Entgelte für die Nutzung von Zahlungsmitteln und für Anrufe bei einer Kundendienst-Hotline verlangt werden dürfen.
  • Auch müssen die Verbraucher entgeltliche Nebenleistungen nicht bezahlen, wenn der Unternehmer die Bestellung der Nebenleistungen durch die Verwendung von Voreinstellungen herbeigeführt hat.
  • Die sogenannte "Button-Lösung" verpflichtet Unternehmer dazu, Verbraucher bei Internetkäufen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung und in hervorgehobener Weise auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.

Mit der Einführung der Button-Lösung und der einheitlichen Widerrufsfrist von zwölf Monaten haben zwei zentrale Forderungen der Bundesregierung Eingang in die Verbraucherrechterichtlinie gefunden. Im Gegenzug war die Zustimmung zur Richtlinie jedoch auch mit Kompromissen verbunden. Abweichend von der geltenden deutschen Rechtslage müssen Verbraucher künftig im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten tragen, es sei denn der Verkäufer hat sie nicht ordnungsgemäß über die Pflicht zur Tragung der Kosten informiert beziehungsweise sich selbst bereit erklärt, diese zu übernehmen. Auch wird es für den Widerruf nicht mehr ausreichend sein, die bestellte Ware einfach zurückzusenden. Verbraucher müssen künftig zusätzlich den Widerruf ausdrücklich erklären, beispielsweise unter Verwendung eines Formblattes.

Die Richtlinie ist bis zum 13. Dezember 2013 in nationales Recht umzusetzen und gilt für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen werden.

Durch das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr, das am 1. August 2012 in Kraft getreten ist, ist die Button-Lösung frühzeitig in das nationale Recht umgesetzt worden.

Am 19. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Informationen zu Internetkostenfallen und Button-Lösung

Stand:
09.01.13

Diese Seite

Unternavigation aller Website-Bereiche