Tipps für Verbraucher: Kostenfallen im Internet vermeiden
Vorsicht ist geboten! Verbraucher sollten Internetseiten kritisch prüfen und insbesondere dann sehr skeptisch sein, wenn darin persönliche Daten – scheinbar grundlos – abgefragt werden.
Aufmerksamkeit bei Internet-Werbung: Bei farblich unterlegten oder als „Anzeige“ deklarierten Angeboten handelt es sich um Werbung. Hier verstecken sich manchmal Kostenfallen, die auf eine Anmeldeseite verlinken, auf der der Preis verschleiert wird.
Unberechtigte Forderungen nicht bezahlen! Rechnungen für Verträge bei denen die Kostenpflicht ausschließlich in den verlinkten Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannt werden, müssen grundsätzlich nicht bezahlt werden, da diese AGB-Klauseln überraschend sind und damit nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Entsprechendes kann im Einzelfall gelten, wenn auf die Entgeltlichkeit des Angebots nur an versteckter Stelle auf der Anmeldeseite hingewiesen wird. Im Zweifelsfall sollte hier Rechtsrat eingeholt werden.
Forderung zurückweisen! Weisen Sie eine unberechtigte Forderung– möglichst per Einschreiben – zurück. Widerrufen Sie vorsorglich den Vertrag. Auf weitere Mahnschreiben brauchen Sie dann nicht mehr zu reagieren.
Nicht unter Druck setzen lassen! Auch wenn Schreiben von Inkasso-Büros kommen, sollten Verbraucher sich nicht unter Druck setzen lassen.
Auf gerichtliche Mahnbescheide reagieren! Vorsicht ist aber in jedem Fall dann geboten, wenn ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes zugestellt wird. Beim Erlass eines Mahnbescheids wird vom Amtsgericht nicht geprüft, ob die behauptete Forderung tatsächlich besteht. Gegen einen unberechtigten gerichtlichen Mahnbescheid sollte deshalb am besten sofort Widerspruch eingelegt werden.
Minderjährige genießen besonderen Schutz! Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag ab, aus dem ihm Kosten entstehen, bedarf es entweder der vorherigen Einwilligung oder der nachträglichen Genehmigung der gesetzlichen Vertreter. Ohne diese Zustimmung wird der Vertrag nicht wirksam. Einzige Ausnahme ist, wenn der Minderjährige die von ihm nach dem Vertrag zu erbringende Leistung mit seinem Taschengeld bezahlt hat.
Rechtsrat einholen! Sind Sie unsicher über das Bestehen der Forderung oder über das weitere Vorgehen sollten Sie im Zweifel Rechtsrat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einholen. Die Kontaktdaten der Verbraucherzentralen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

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