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BMELV unterstützt Pläne der EU zum besseren Schutz der Privatsphäre im Internet

Die Europäische Kommission hat am 25. Januar 2012 Vorschläge für ein neues europäisches Datenschutzrecht vorgestellt. Die Neuerungen werden große Auswirkungen auf den Datenschutz in Europa haben, aber auch über die Grenzen der EU hinaus.

Das BMELV unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den Datenschutz in ganz Europa zu verbessern. Die neue EU-Datenschutzrichtlinie muss die persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa besser schützen, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen ihren Sitz haben, die ihre Daten verarbeiten.

Zentrales Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre Privatsphäre. Hierzu soll die Kontrolle der Nutzer über ihre persönlichen Informationen und die Transparenz über die Datennutzung verbessert werden.

Aus Sicht des BMELV sollten folgende Punkte europaweit geregelt werden:

  • Das Recht, Vergessen zu werden: Verbraucher sollten künftig jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet gestellt haben.
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Verpflichtung von Unternehmen die Grundeinstellungen ihrer Angebote datenschutzfreundlich zu gestalten (privacy by default).
  • Datenschutz in der Produktentwicklung: Verpflichtung, den Datenschutz schon bei der Entwicklung von Angeboten umzusetzen (privacy by design).
  • Stärkung der Einwilligung: Einwilligungen sollen ausdrücklich erfolgen müssen .
  • Bessere Rechtsdurchsetzung gegenüber internationalen Unternehmen wie auch gegenüber Unternehmen mit Sitz in der EU.

Des weiteren sollte die internationale Zusammenarbeit beim Datenschutz verbessert und insbesondere das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA effektiver durchgesetzt werden. Das Abkommen soll ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten aus Europa in die USA gewährleisten.

Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte auch im Internet voll gewahrt bleiben. Datenschutz und Meinungsfreiheit sind beide essentiell für die Demokratie und die Freiheit und müssen daher gleichermaßen geschützt werden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, bekräftigten nach einem Gespräch am 7.11.2011 in Brüssel: "Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem Europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollten. Dies gilt auch und vor allem für Soziale Netzwerke, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten in so genannten "Clouds“ speichern."

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