Sicherheitsanforderungen der Europäischen Kommission senken künftig das Brandrisiko durch Zigaretten
Zigaretten dürfen künftig nur noch auf dem Markt sein, wenn ihre Zündneigung gemäß einem europäisch harmonisiertem Prüfverfahren verringert ist.
Zigaretten, die angezündet und dann unbeaufsichtigt liegengelassen werden, können ein erhebliches Brandrisiko darstellen. Die Europäische Kommission schätzt die Zahl der Opfer solcher Brände auf ca. 1000 pro Jahr in der gesamten Europäischen Union. Um diese hohe Zahl zu senken, hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Beschluss 2008/264/EG allgemeine Sicherheitsanforderungen an die Zündneigung von Zigaretten festgelegt.
Zieht ein Raucher nicht mehr aktiv an seiner Zigarette, soll diese von selbst verlöschen, ehe sie auf ihrer gesamten Länge abbrennen kann und in der Folge möglicherweise ein Feuer entsteht. Diese Wirkung kann zum Beispiel durch speziell verstärktes Zigarettenpapier erreicht werden.
Technische Normen für die Zündneigung von Zigaretten
Auf der Grundlage des Beschlusses 2008/264/EG hat die europäische Normungsorganisation CEN (Comité européenne de normalisation) im Auftrag der Europäischen Kommission zwei harmonisierte technische Normen entwickelt, EN 16156:2010 und EN ISO 12863:2010. Sie enthalten ein Prüfverfahren, mit dem die Zündneigung von Zigaretten beurteilt werden kann. Zigaretten dürfen künftig nur noch auf dem Markt sein, wenn ihre Zündneigung diese Prüfung besteht. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass dies ab dem 17. November 2011 von den Marktüberwachungsbehörden in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kontrolliert wird.
Brennende Zigaretten dennoch nie unbeaufsichtigt lassen
In Finnland, wo dieser Sicherheitsstandard bereits seit April 2010 gilt, ist die Zahl tödlicher Brände, die durch Zigaretten ausgelöst wurden, um etwa 40 Prozent zurückgegangen. Vollkommen brandsichere Zigaretten gibt es aber auch mit dem neuen Sicherheitsstandard nicht. Zigaretten bleiben auch dann noch ein Risiko für die Entstehung von Bränden, wenn ihre Zündneigung verringert ist. Eine brennende Zigarette darf deshalb auch in Zukunft nie unbeaufsichtigt liegengelassen werden.

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