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Passivrauchen und Nichtraucherschutz

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet grundsätzlich das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen.

Das Gesetz sieht ferner eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor: Die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakwaren wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Wo werden Nichtraucher durch das Gesetz geschützt?

Das Rauchverbot gilt in etwa 450 Behörden und öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung wie

  • Behörden,
  • Dienststellen,
  • Gerichten,
  • Sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Bundes,
  • Bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

Das grundsätzliche Rauchverbot im Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße, Taxis eingeschlossen.

Sofern eine ausreichenden Zahl von Räumen vorhanden ist, können gesonderte Räume und entsprechende räumliche Einheiten in Verkehrsmitteln für Raucherinnen und Raucher vorgesehen werden.

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