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Verbraucherinformationen zum Gesundheitswesen
Bei Krankenhauswahl, Praxisgebühren, kostenpflichtigen Zusatzangeboten beim Arzt, Medikamenten-Zuzahlungen, Zahnersatz oder privaten Zusatzversicherungen können Patientinnen und Patienten teure Fehler vermeiden.
Die Regelungen im Gesundheitswesen sind für Patientinnen und Patienten in den letzten Jahren komplexer geworden. Ein vom BMELV von 2004 bis 2008 gefördertes Projekt der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen zum Thema "Markttransparenz im Gesundheitswesen" liefert wertvolle Hinweise. Das primäre Ziel des Projektes war die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer sich verändernden Rolle vom Patienten zum Kunden. Die folgenden Informationen sollen Patientinnen und Patienten hierzu Hilfestellungen geben.
Krankenhaus
Tipps für den Umgang mit Qualitätsberichten der Krankenhäuser
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren so genannte "Qualitätsberichte" zu erstellen. Darin legen die Kliniken nicht nur Zahlen und Fakten wie Anzahl der Betten und Operationen offen, sondern geben auch Auskunft über die Qualifikation ihrer Ärzte und den Erfolg ihrer Behandlungen – wichtige Informationen für die Patientinnen und Patienten. Für medizinische Laien sind die Berichte zum Teil nur schwer verständlich. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb Hinweise und Tipps für den Umgang mit diesen Qualitätsberichten und auch der Gemeinsame Bundesausschuss hat u. a. eine Kurzinformation zusammengestellt.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Internetportale, die die Suche nach einem geigneten Krankenhaus erleichtern. So greift z. B. die Weisse Liste zum einen auf die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zurück, zum anderen werden wichtige Zusatzinformationen, z. B. zu Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige oder zur Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel gegeben. Außerdem fließen Erfahrungen ehemaliger Patientinnen und Patienten in die Weisse Liste ein.
Ärzte
Abrechnung von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten oder Hilfsmitteln
Die Gesundheitsreform hat die Wahl des Abrechnungsverfahrens bei Arztbesuchen auf mehr Bereiche erweitert. Welches Verfahren ist besser? Lesen Sie mehr im Beitrag der Verbraucherzentrale NRW: Kostenerstattung oder Sachleistung?
Vorsorgeuntersuchungen: Gesundheitschecks ohne Praxisgebühr
Vorsorgeuntersuchungen helfen, ernsthaften Erkrankungen vorzubeugen, bzw. diese frühzeitig zu erkennen und damit die Heilungschancen zu erhöhen. Die Informationen der Verbraucherzentrale NRW geben einen umfassenden Überblick über diese wichtigen Untersuchungen für Kinder und Erwachsene.
Medikamente/ Hilfsmittel/ Apotheken
Hilfsmittel
Zu den Hilfsmitteln gehören Hörhilfen, Körperersatzstücke (etwa Beinprothesen) und andere Gegenstände, die im Einzelfall für Patientinnen und Patienten erforderlich sind, um
- den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
- eine Behinderung auszugleichen.
Was die Kassen zahlen, beschreibt der Beitrag Hilfsmittel der Verbraucherzentrale NRW.
Kundenbindungsmodelle von Apotheken
Apotheken versuchen zunehmend, mit zusätzlichen Bonusleistungen, Verkaufsaktionen, Kundenkarten und phantasievollen Angeboten Kundinnen und Kunden dauerhaft an sich zu binden. Die Verbraucherzentrale NRW zeigt auf, was sich hinter dem so genannten Hausapotheken-Modell, den Kundenkarten oder Bonuspunkt-Programmen verbirgt und welche Nutzen damit verbunden sein können.
Versand von Arzneimitteln
Verbraucherinnen und Verbraucher, die preiswert Arzneimittel über das Internet bestellen wollen, sollten vorher prüfen, ob sie es mit einer seriösen Bezugsquelle zu tun haben. Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hilft bei der Suche nach einer seriösen Versandapotheke
Identische Medikamente zu unterschiedlichen Preisen
Mit Nachahmer-Mittel, den sogenannten Generika, oder Re-Importen können Patientinnen und Patienten beim Kauf von Medikamenten erhebliche Kosten einsparen. Die Verbraucherzentrale NRW erläutert, wie das geht und was Sie dabei beachten müssen.
Festbetrags- und Zuzahlungsregeln bei Arzneimitteln
Durch die Gesundheitsreform sollen die Ausgaben für Arzneimittel spürbar gesenkt werden. Für viele verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten seit 1. Juli 2006 neue Regelungen.
Zahnmedizin
Zahnersatzkosten im Griff
Seit 1. Januar 2012 gilt die neue privatzahnärztliche Gebührenordnung. Daher wird Zahnersatz für gesetzliche Versicherte, der über die Kosten der gesetzlichen Regelversicherung hinausgeht, teurer. Auch ohne eine zusätzliche Versicherung kann beim Zahnersatz gespart werden. Einige Krankenversicherungen bieten Zahnersatz in einfacher Ausführung ohne Eigenanteil der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Hierfür muss der Zahnarzt einem Verbund angehören. Manche Verbraucherinnen und Verbraucher stellen auch Kostenvergleiche über Internetauktionsportale an. Die Verbraucherzentrale NRW fasst die Regelungen zusammen.
Professionelle Zahnreinigung gratis
Etwa ein knappes Drittel der gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine professionelle Zahnreinigung ganz oder teilweise, wenn der Zahnarzt einem entsprechenden Verbund angehört.
Krankenkassen/ -versicherungen
Wahltarife der Krankenkassen
Seit April 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Gegen Aufpreis gibt es Extraleistungen, aber auch Beitragseinsparungen sind möglich. Die Vielzahl der angebotenen Tarife erschwert jedoch den Überblick und die Entscheidung. Für eine erste Orientierung gibt die Verbraucherzentrale NRW grundlegende Informationen zu den neuen Tarifangeboten.
Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zusatzversicherungen können die seit 2004 anfallenden Mehrkosten für Versicherte zum Teil auffangen. Darüber hinaus ermöglichen sie es Kassenpatientinnen und -patienten, Leistungen, die für Privatpatientinnen und -patienten gelten, zusätzlich zu versichern – etwa die Behandlung durch den Chefarzt oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Die Verbraucherzentrale NRW liefert eine Übersicht der Möglichkeiten.
Ärztliche Behandlungen im Ausland - Was die Krankenkassen zahlen
Die Verbraucherzentrale NRW liefert Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen bei Behandlungen im Ausland (z.B. Erkrankungen während einer Reise oder bei Zahnersatzbehandlungen aus Kostengründen).
Schönheitsoperationen
Bei Schönheitsoperationen müssen Ärzte strengeren Pflichten genügen, als bei medizinisch begründeten Eingriffen. Die Verbraucherzentrale NRW informiert Sie, welche Aufgaben die Ärzte haben, wie die Haftung grundsätzlich geregelt ist und gibt Tipps zu Schönheitsoperationen im Ausland. Weitere Hinweise, z.B. zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch, finden Sie im Beitrag Schönheitsoperationen.

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