Der richtige Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)
Immer häufiger werden Patientinnen und Patienten beim Arztbesuch Zusatzuntersuchungen oder -therapien angeboten, die nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind und deshalb selbst zu zahlen sind.
Quelle: © Werner Heiber - Fotolia.com / BMELV
Diesen ärztlichen Zusatzleistungen stehen sie oft ratlos gegenüber: Es existiert weder ein Katalog aller angebotenen IGeL mit Preisangaben und Qualitätskriterien, noch herrscht Einigkeit über den Nutzen, die medizinische Wirksamkeit und mögliche Risiken einzelner Angebote.
BMELV für mehr Transparenz auf dem IGeL-Markt
Das BMELV setzt sich für mehr Transparenz auf dem IGeL-Markt ein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Entscheidungen auf der Basis verlässlicher und sachgerechter Informationen treffen können.
Grundsätzlich sollten Patientinnen und Patienten einem IGeL-Angebot nie sofort zustimmen, sondern sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL gründlich informieren.
Fragen Sie Ihren Arzt zunächst nach
- dem konkreten Nutzen
- den Kosten
- der Methode
- der Wirksamkeit und
- eventuellen. Risiken oder kostenträchtigen Folgeuntersuchungen der Leistung
Kosten und Behandlungsvertrag bei Individuellen Gesundheitsleistungen
Die wichtigsten Tipps zu individuellen Gesundheitsleistungen
Klappkarte des BMELV zum Ausdrucken und "Immer-dabei-haben":
Wichtig ist zu klären, ob die Kosten für eine IGeL-Maßnahme aufgrund eines vorliegenden Befundes unter Umständen doch von der Krankenkasse getragen werden.
Auch sind die Ärzte bei IGeL nicht an die einfachen Sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Der 2,3 fache Satz ist die Regel. Ist der Gebührensatz höher, muss der Faktor verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründet werden.
Bei gesetzlich Krankenversicherten muss vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden. Der Vertrag sollte die medizinischen Einzelleistungen, die Gesamtkosten nach GOÄ, eine Zustimmungserklärung des Patienten zur IGeL und einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit enthalten.
Weitere Informationen, wichtige Tipps sowie weiterführende Links finden Sie auf unserer nützlichen Servicekarte, die Sie zum Arztbesuch einfach mitnehmen können.

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