Navigation und Service

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren.

  1. Durchführung eines außergerichtlichen Verfahrens, in dem der Schuldner versuchen muss, eine Einigung mit seinen Gläubigern über eine Schuldbereinigung zu erreichen.
  2. Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens.
  3. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens folgt die "Wohlverhaltensperiode", die in der Regel sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet. Der Schuldner muss in der Zeit seinen pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten, der diese Beträge an die Gläubiger verteilt. Zusätzlich hat der Schuldner in dieser Zeit bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen. Ziel ist es, dass die Chancen der Gläubiger, ihre Forderungen doch noch zu erlangen, erhöht werden und gleichzeitig einem Missbrauch der Restschuldbefreiung entgegengewirkt wird.
  4. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode erlässt das Gericht dem Schuldner auf Antrag die restlichen Schulden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (Restschuldbefreiung).

Broschüre des Bundesministerium der Justiz

Diese Seite

Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Video

Anklicken des Bildes öffnet ein Video zum Thema Finanzberatung (verweist auf: Verloren im Finanzlabyrinth: Ein interaktives Video zum Thema Transparenz bei Finanzprodukten)

Interaktives Video zum Thema Finanzberatung

Unternavigation aller Website-Bereiche