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Aigner: Die Transparenz von Finanzprodukten muss verbessert werden

Bundesministerin Ilse Aigner im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters zu den wesentlichen Ziele der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" des BMELV.

Anlässlich eines Fachgespräches zwischen dem Bundesverbraucherministerium und der Finanzbranche am 18. Dezember 2009 machte Bundesministerin Ilse Aigner im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters die wesentlichen Ziele des der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" des BMELV deutlich.

"Die Transparenz von Finanzprodukten muss verbessert werden. Verbraucher müssen erkennen können, was sich hinter einem Produkt verbirgt und welche Chancen und Risiken es beinhaltet. In großen Prospekten steht oft so viel drin, dass der Kunde den Überblick verliert", beschrieb die Bundesministerin die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Produktinformationsblatt des BMELV

Das BMELV hatte bereits im Juli 2009 ein Produktinformationsblatt vorgestellt, das den Kunden die Orientierung erleichtert. Dieses Informationsblatt wird bislang nur von einem Institut in Deutschland genutzt.

"Das muss sich dringend ändern. Der Kunde muss auf einen Blick erkennen können: Was sind Kosten, Rendite und Risiko des Anlageprodukts?" sagte Ilse Aigner und stellt klar: "Der Kunde muss zudem wissen, wer ihm gegenüber sitzt – ein unabhängiger Berater oder ein Vermittler, der vom Verkauf eines Finanzprodukts profitiert. Ich setze mich dafür ein, per gesetzlicher Definition das Berufsbild des 'Honorarberaters' zu schaffen, dessen tatsächliche Unabhängigkeit das charakteristische Merkmal ist."

Berufsqualifikationen und Haftung von Finanzberatern

Auch bei den Berufsqualifikationen strebt das BMELV Verbesserungen an. Eine Mindestqualifikation hält Ilse Aigner für unerlässlich: "Wenn ich mich beraten lasse, dann muss ich mich darauf verlassen können, dass das Wissen des Beraters über das hinausgeht, was ich mir selbst angelesen habe. Zudem müssen sich die Vertriebs- und Anreizsysteme klar der kundengerechten Beratung unterordnen. Eine Provision oder Vergütung ist nichts Verwerfliches, doch darf sie nicht das Hauptmotiv für eine bestimmte Empfehlung sein. Die Interessen des Kunden müssen im Mittelpunkt der Beratung stehen", sagte die Ministerin gegenüber Reuters.

Als wesentlichen Punkt griff sie die Frage der Haftung auf. Ilse Aigner betonte, es müsse zum Beispiel geklärt werden, wer bei einer Falschberatung das Haftungsrisiko trage. Die Bundesministerin hält den verpflichtenden Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Anlageberater analog zum Versicherungsbereich für erforderlich.

Die Ministerin tritt weiterhin nachdrücklich für die flächendeckende Einführung eines verständlichen Produktinformationsblattes ein, das den Kunden kurz und prägnant über die wesentlichen Eigenschaften einer Anlage informiert. Hierbei stelle sich für sie auch die Frage, wer diese Angaben kontrolliert: "Soll dies eine staatliche Stelle sein oder etwa ein zertifizierendes Unternehmen? Dies ist eine Frage, die wir innerhalb der Bundesregierung klären werden."

Untersuchung der Stiftung Warentest zur Qualität der Bankberatung

In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" berichtet die Stiftung Warentest, dass in ihrer Untersuchung zur Qualität der Bankberatung von 21 Instituten keines mit "gut" bewertet wurde, zwei Banken bekamen sogar ein "Mangelhaft".

Dieses Ergebnis bezeichnet die Ministerin als erschütternd: "Bei der Untersuchung von Stiftung Warentest zur Qualität der Bankberatung hat sich herausgestellt, dass bestehende Gesetze nicht eingehalten wurden. Viele Banken sind der geforderten Sorgfaltspflicht bei der Einholung von Kundenangaben nicht nachgekommen. Der jüngste Banken-Test zeigt, dass die Einhaltung der Beratungsstandards von Banken gegenüber ihren Kunden offensichtlich nicht hinreichend beaufsichtigt und kontrolliert wird. Hier sehe ich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Pflicht, die den Gesetzesvollzug strenger überwachen und bei solchen Verstößen nachdrücklich einschreiten muss", sagte Ministerin Aigner und stellte fest: "Viele Institute haben aus der Finanzmarktkrise offenbar nichts gelernt. Die Finanzdienstleister müssen sich im Klaren sein, was sie aufs Spiel setzen. Es ist ja leider nicht so, dass es bei den einzelnen Testergebnissen eine große Spannbreite gibt. Im Gegenteil, die beste Note ist 3,4. Die Feststellung, dass auch die Selbstkontrollmechanismen der Banken nicht funktionieren, ist besorgniserregend."

Bei den Fachgesprächen am 18. Dezember 2009 sprach die Ministerin mit den Bankenvertretern über die Ergebnisse der jüngsten Untersuchung, insbesondere auch darüber, wie die Banken die Anlageberatung verbessern und machte in dem Gespräch mit Reuters deutlich: "Nach den schlechten Erfahrungen bin ich allerdings skeptisch, ob die Institute auf freiwilliger Basis die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Weitere gesetzliche Regelungen für eine bessere Anlageberatung behalte ich mir daher vor. Ich setze hier auch auf die Unterstützung der FDP. Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam vereinbart, dass private Anleger besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung geschützt werden sollen."

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