Barrierefrei: Diese Seite ist sehr gut zugänglich
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist für alle Menschen, insbesondere Menschen mit körperlichen Einschränkungen, sehr gut zu nutzen. In einem Test auf Barrierefreiheit erreichte es 95,5 von 100 Punkten.
Um mit einer Behinderung einen Computer oder das Internet nutzen zu können, sind Betroffene häufig auf unterschiedliche Hilfen angewiesen. Dies können individuelle Computereinstellungen (zum Beispiel große Schriften), spezielle Softwareprodukte (wie Vorleseprogramme) oder unterstützende Technologien (beispielsweise eine Braillezeile) sein. Damit Internetseiten für diese unterschiedlichen Hilfsmittel zugänglich sind, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen "barrierefrei" sein.
Was heißt Barrierefreiheit im Internet?
Barrierefrei sind Internetangebote, wenn sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dazu müssen bestimmte technische, gestalterische, aber auch redaktionelle Voraussetzungen erfüllt werden, damit sich beispielswiese sehbehinderte Menschen oder Menschen, die nur die Tastatur oder nur ein Eyetracker-System nutzen können, problemlos eine Internetseite erschließen können.
Barrierefreiheit ist aber nicht nur für behinderte Internet-Nutzer mit vielen Vorteilen verbunden. Verständliche Inhalte und eine klare Navigation bilden die Grundlage, Webseiten zu benutzen und erleichtern auch nicht-behinderten Nutzern die Aufnahme von Informationen. Ein positiver Nebeneffekt ist zudem: Die Inhalte eines Internetangebotes sind für Suchmaschinen besser zu erfassen, das BMELV wird also auch in Google besser gefunden.


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