Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) vom 15. bis 17. Dezember 2011 in Brüssel
Ergebnisbericht
Leitung der deutschen Delegation: Bundesministerin Ilse Aigner und Staatssekretär Dr. Robert Kloos
- Zusammenfassung
- Gesamtfangmengen (TACs) und Fangquoten 2012
- Europäischer Meeres- und Fischereifonds
- Förderung der Entwicklung ländlicher Räume
- Zulassung von GVO-Mais und -Baumwolle
- EU-Bedürftigenhilfe
- Zukunft der Absatzförderung für Agrarerzeugnisse
- Schutz der Tiere beim Transport
- Sanktionsmaßnahmen gegen nicht nachhaltige Fischerei
- Fischereiprotokoll der EU mit Marokko
Zusammenfassung
Nach langen und schwierigen Verhandlungen einigte sich der Rat auf die Höchstfangmengen für bestimmte Fischbestände für 2012 in EU- und internationalen Gewässern sowie im Schwarzen Meer. Des Weiteren erläuterte Kommissarin Damanaki dem Rat den Vorschlag über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds.
Schwerpunkt im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik war der Gedankenaustausch über den Vorschlag zur Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER), der Teil des Legislativpaketes der Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 ist. Der Rat führte – auf der Grundlage von zwei Fragen der Präsidentschaft – eine intensive Diskussion.
Zudem befasste sich der Rat mit der Zulassung von drei genetisch veränderten Maissorten sowie einer Baumwollsorte zur Verwendung im Binnenmarkt mit Ausnahme des Anbaus.
Ferner verabschiedete der Rat – ohne Aussprache – einen Gemeinsamen Standpunkt zum geänderten Vorschlag für die EU-Bedürftigenhilfe und nahm außerdem Schlussfolgerungen zur Zukunft der Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse an.
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ stellte die Kommission ihren Bericht über die Auswirkungen der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport vor. Des Weiteren informierte der Vorsitz über den Entwurf für den Strategieplan des Codex Alimentarius 2014-2019. Die Delegation aus Zypern befasste den Rat mit dem Thema Verarbeitungsbeihilfen für Zitrusfrüchte.
Zudem stellte die Kommission einen neuen Verordnungsvorschlag für Maßnahmen gegenüber Staaten, die eine nicht nachhaltige Fischerei dulden, vor und berichtete dem Rat über den ablehnenden Beschluss des Europäischen Parlaments zum vorläufigen Fischereiprotokoll der EU mit Marokko.
Im Einzelnen:
Gesamtfangmengen (TACs) und Fangquoten 2012
Nach intensiven, teilweise bi- und trilateralen Verhandlungen einigte sich der Rat auf Basis eines Kompromissvorschlags der Präsidentschaft über die Gesamtfangmengen und Fangquoten für die Fischerei im Nordostatlantik, Schwarzem Meer und internationalen Gewässern im Jahre 2012.
Deutschland unterstützte den Kompromiss, da er sich an den wissenschaftlichen Empfehlungen orientiert und wesentliche deutsche Anliegen berücksichtigt. Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Fischerei gemacht.
Die Mehrzahl der Fangmengen von Fischbeständen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind, waren bereits vorab im Rahmen der Verhandlungen mit Norwegen und Grönland vereinbart worden und wurden vom Rat bestätigt. In diesem Zusammenhang spielte der gemeinsam mit Norwegen bewirtschaftete Heringsbestand in der Nordsee eine wichtige Rolle. Die Gesamtfangmenge wurde hier von 200.000 t auf 405.000 t mehr als verdoppelt. Nach den wissenschaftlichen Empfehlungen wäre sogar eine Fangmenge von bis zu 478.000 t mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrags vereinbar gewesen.
Bei Nordsee-Scholle und Schellfisch wurde – im Einklang mit den Regeln des langfristigen Bewirtschaftungsplans – eine Steigerung der Fangmengen um 15 % beschlossen. Allerdings mussten aufgrund der aktuellen Bestandsentwicklung auch einige Quoten gekürzt werden. Betroffen davon ist u. a. Seelachs (-14%). Beim Nordseekabeljau wurde die Gesamtfangmenge auf historisch niedrigem Niveau fortgeschrieben (-1%), da sich der Bestand bisher noch nicht erholt hat.
Beim Fangaufwand im Rahmen des Kabeljau-Wiederauffüllungsplans bestätigte die Kommission, dass bei Fischern mit weniger als 5 % Kabeljau-Beifang keinerlei Kürzungen des Aufwandes zu erfolgen habe.
Bei einer Reihe von Beständen mit unzureichender Datenlage hatte die Kommission pauschale Kürzungen um 15 % bzw. 25 % vorgeschlagen, obwohl nach Einschätzung der Wissenschaft in vielen Fällen die Bestandssituation dazu keinen Anlass gab. Diese Bestände werden zum weitaus überwiegenden Teil nicht gezielt befischt, weshalb es sich hier in erster Linie um Beifangquoten handelt. Deutschland hat auch bei diesen Beständen aktiv an der Datenerhebung mitgewirkt und ist hier seinen Verpflichtungen nachgekommen. Die Kommission war daher bereit, bei den für Deutschland wichtigen Beständen (u. a. Limande, Leng, Steinbutt, Glattbutt) deutlich geringeren Kürzungen oder einer Beibehaltung der bisherigen Fangmengen zuzustimmen.
Europäischer Meeres- und Fischereifonds
Kommissarin Damanaki erläuterte den Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, mit dem eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Fischerei und Aquakultur gefördert werden solle. Der Fonds sehe mit 7,5 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014-2020 mehr Finanzmittel als bisher vor. Der Vorschlag stütze sich im Wesentlichen auf vier Säulen. Dies sind die Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur, die Entwicklung und Umsetzung der integrierten Meerespolitik der EU, parallel zur Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik, die Förderung einer ausgewogenen und integrativen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete (einschließlich Aquakultur und Fischerei in Binnengewässern) und die Unterstützung der Ziele der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik.
Kommissarin Damanaki hob insbesondere die Einstellung der Förderung für das Abwracken von Fischereifahrzeugen und den Ausstieg aus der Flottenförderung hervor. Des Weiteren unterstrich sie, dass der Förderung der handwerklichen Fischerei sowie von innovativen Maßnahmen, z. B. zur Erhöhung der Selektivität, eine größere Bedeutung beizumessen sei. Zukünftig könne die EU-Kofinanzierung für Fahrzeuge der handwerklichen Küstenfischerei bis zu 75% – statt wie bisher
50 % – betragen. Zudem könnten die Mitgliedstaaten die Förderung im Bereich der Aquakultur ausweiten. Für 2012 sei eine internationale Aquakulturkonferenz in Österreich geplant.
Die Mitgliedstaaten nahmen die Präsentation der Kommission zur Kenntnis.
Förderung der Entwicklung ländlicher Räume
Der Rat führte einen ersten Gedankenaustausch zu dem Vorschlag für eine Förderung der Entwicklung ländlicher Räume, die sog. ELER-Verordnung, die im Rahmen des Pakets zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 vorgelegt wurde. Zur Strukturierung der Diskussion hatte die Präsidentschaft zwei konkrete Fragen zum Inhalt des Vorschlags vorgelegt.
Kommissar Cioloş unterstrich, dass im Förderzeitraum 2014-2020 die Ziele Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik sowie die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete im Vordergrund stünden. Die Förderung der ländlichen Entwicklung solle auf die Strategie „Europa 2020“ ausgerichtet und dazu mit den anderen EU-Fonds (Regional, Sozial, Kohäsion, Fischerei) in einen Gemeinsamen Strategischen Rahmen eingebunden werden. Aus Gründen der Kohärenz schlage die Kommission nur eine begrenzte Anzahl an möglichen Maßnahmen vor. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedstaten die angebotenen Förderinstrumente der ELER-Verordnung überprüfen müssten, inwieweit sie geeignet seien, die gesteckten politischen Ziele zu erfüllen.
Die Mitgliedstaaten unterstützten – ebenso Deutschland – die grundsätzliche Ausrichtung der Vorschläge und begrüßten die vorgesehene größere Flexibilität für die inhaltliche Ausgestaltung. Wie Deutschland kritisierten eine Vielzahl von Mitgliedstaaten den zu erwartenden höheren Verwaltungsaufwand. Für die Umsetzung der Förderung seien umfangreiche Maßnahmen zur Koordinierung, Beteiligung, Programmierung, Begleitung und Bewertung vorgesehen. Die Mitgliedstaaten forderten eine deutliche Vereinfachung bei der Durchführung der Maßnahmen. Dies gelte sowohl für die Verwaltungen wie auch für die Begünstigten. Aufwand und Nutzen müssten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Staatssekretär Dr. Kloos unterstrich, dass Deutschland den Vorschlag zur Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete kritisch sehe. Eine europaweit einheitliche Neuabgrenzung werde abgelehnt, da die dazu benötigten Daten weder in erforderlichem Umfang noch in der notwendigen Qualität zur Verfügung stehen. Es sollten vielmehr die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und bewährten Systeme auf Basis biophysikalischer Kriterien zur Ausweisung der benachteiligten Gebiete anerkannt werden.
Unterschiedlich äußerten sich die Mitgliedstaaten zu der geplanten Einbindung des ELER-Fonds in den Gemeinsamen Strategischen Rahmen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten sah darin eine wachsende Kohärenz der Fonds; andere befürchteten zukünftig weniger Spielraum für die zielgenaue Nutzung der Finanzmittel zu haben. Zahlreiche Mitgliedstaaten sprachen die finanzielle Ausstattung der zweiten Säule an und äußerten in diesem Zusammenhang – teils explizit – Vorbehalte. Mehrere Mitgliedstaaten wünschten im Zusammenhang mit den Klima- und Umweltzielen eine Klärung bzw. klare Trennung der Ökologisierung in der ersten Säule und den Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule.
Staatssekretär Dr. Kloos wies darauf hin, dass die Maßnahmen der zweiten Säule nicht isoliert betrachtet werden dürften. Sie stünden im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen der ersten Säule und müssten als ganzes gesehen werden. Deshalb trete Deutschland dafür ein, dass im Rahmen des greening der Direktzahlungen auch eine angemessene Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen auf die Vorrangflächen vorgesehen werden müsse. Zudem unterstrich Staatssekretär Dr. Kloos, dass die Neustrukturierung und die thematische Gruppierung der Fördermaßnahmen zu Unsicherheiten führe. Im Hinblick auf eine aufwendige strategische Programmierung und den Aufbau eines neuen Fördersystems sei von Beginn an Rechtssicherheit erforderlich. In diesem Sinne solle das in den bisherigen Arbeitsgruppen gemeinsam erarbeitete Verständnis in einen überarbeiteten Vorschlag einfließen.
Kommissar Cioloş betonte, dass Flexibilität für die Mitgliedstaaten auch Verantwortung für diese nach sich ziehe. Eine Vereinfachung sei wünschenswert, hänge aber auch weitgehend von den Mitgliedstaaten ab. Durch die gewünschte regionale Flexibilität und die unterschiedlichen Prioritäten in den Mitgliedstaaten werde ein weiterer Ausgestaltungsspielraum geschaffen, der zu den Gemeinschaftszielen beitrage, allerdings zum Teil auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand nach sich ziehe.
Zulassung von GVO-Mais und -Baumwolle
Der Rat befasste sich mit vier Verordnungsvorschlägen über die Zulassung von drei genetisch veränderten Maissorten sowie einer Baumwollsorte für den Handel und die Verwendung im Binnenmarkt. Eine Anbauzulassung ist nicht vorgesehen.
Da der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit im Februar 2011 keine Stellungnahme zu den vorgelegten Entwürfen der Kommission abgegeben hatte, musste sich nunmehr der Rat mit den Vorschlägen befassen. Auch im Rat kam keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Vorschläge zustande. Die Kommission kann nun nach den Verfahrensregeln die Verordnungen erlassen.
Deutschland stimmte den vier Vorschlägen zu, da nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen das Inverkehrbringen von Erzeugnissen dieser Mais- und Baumwollsorte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder auf die Umwelt hat.
EU-Bedürftigenhilfe
Der Rat verabschiedete seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag für die EU-Bedürftigenhilfe im so genannten A-Punkt-Verfahren, d. h. ohne nochmalige Aussprache.
Der geänderte Vorschlag sieht vor, dass das Programm für die Jahre 2012 und 2013 als Übergangsregelung weiterläuft und angepasst wird. Der Kauf der an die Bedürftigen zu verteilenden Waren auf dem Markt wird neben der Beschaffung aus Interventionsbeständen die zweite reguläre Bezugsquelle. Es sollen auch Produkte gekauft werden können, für die keine Interventionsregelungen bestehen. Die finanzielle Beteiligung der EU wird auf maximal 500 Mio. € jährlich begrenzt. Die Teilnahme für die Mitgliedstaaten bleibt freiwillig.
Deutschland stimmte dem Kompromissvorschlag zu, da er die notwendigen Änderungen enthält, die das Auslaufen des Programms zum Ende 2013 vorsehen, und die Kommission die von Deutschland und Frankreich geforderte entsprechende Erklärung zur Zukunft der EU-Bedürftigenhilfe abgegeben hat.
Zukunft der Absatzförderung für Agrarerzeugnisse
Der Rat verabschiedete – im A-Punkt-Verfahren – Schlussfolgerungen zur Zukunft der Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse.
Deutschland stimmte den Schlussfolgerungen des Rates zu, da darin deutlich gemacht wurde, dass die Absatzförderung eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft darstelle. Es notwendig sei, den Mehrwert europäischer Produkte im Binnenmarkt und auf Drittlandsmärkten stärker hervorzuheben. Außerdem müssten die Verbraucher besser informiert werden. Im Hinblick auf die Steigerung der Effizienz und Flexibilität der Absatzfördermaßnahmen müssten die Verfahren vereinfacht und entbürokratisiert werden.
Schutz der Tiere beim Transport
Kommissar Dalli stellte den Bericht über die Auswirkungen der Tierschutztransportverordnung auf den Tierschutz und den Handel vor. Er kündigte eine Überprüfung der Maßnahmen an, z. B. die Verwendung der Navigationssystemen, die Nachweisbarkeit der Reise- und Pausenzeiten. Er hielt außerdem eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltung und Wirtschaft für erforderlich. Änderungen am Rechtsrahmen hielt er gegenwärtig für nicht notwendig, vielmehr müssten die Maßnahmen besser umgesetzt werden. Dies obliege in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.
Viele Mitgliedstaaten unterstrichen die Bedeutung der Verbesserung des Tierschutzes beim Transport und begrüßten den Bericht der Kommission. Einige Mitgliedstaaten sprachen sich für eine Überarbeitung der Tiertransportrichtlinie aus. Die kommende dänische Ratspräsidentschaft kündigte an, im ersten Halbjahr 2012 Ratsschlussfolgerungen zu dem Bericht der Kommission vorzulegen.
Sanktionsmaßnahmen gegen nicht nachhaltige Fischerei
Kommissarin Damanaki informierte den Rat über einen neuen Vorschlag für einen zukünftigen Sanktionsmechanismus, um klare Bedingungen und Zeitvorgaben für Drittstaaten im Falle nicht nachhaltiger Fischerei festlegen zu können. Hintergrund ist der weiter schwelende Streit mit Island und den Färöern um die Festlegung der Quoten für die Makrelenbestände.
Kommissarin Damanaki erläuterte, dass die EU ein Instrument mit Durchschlagskraft brauche. Deshalb schlage die Kommission konkrete Sanktionsmaßnahmen vor, wie z. B. Marktmaßnahmen für die jeweiligen Fischereiprodukte oder Maßnahmen im Hinblick auf Anlandemöglichkeiten in EU-Häfen. Der Vorschlag entspreche internationalem Recht (u. a. WTO) und sei auch verhältnismäßig, da er dem betroffenen Staat zunächst Gelegenheit gebe, die Sanktionsmaßnahmen abzuwenden. Es sollte angestrebt werden, den Vorschlag in 2012 gemeinsam zwischen Rat und Europäischem Parlament abschließend zu beraten.
Deutschland und einige weitere Mitgliedstaaten begrüßten den Vorschlag der Kommission.
Fischereiprotokoll der EU mit Marokko
Kommissarin Damanaki informierte den Rat, dass das Europäische Parlament die Verlängerung des Fischereiprotokolls mit Marokko um ein Jahr (Laufzeit bis Ende Februar 2012) abgelehnt habe. Deshalb werde die vorläufige Anwendung dieses Protokolls unverzüglich beendet. Die Kommission werde alsbald in einen Dialog mit Marokko eintreten, um schnellstmöglich ein neues Protokoll aushandeln zu können.
Mehrere Mitgliedstaaten bedauerten die Entscheidung des Europäischen Parlaments und machten auf dessen Auswirkungen, möglicherweise auch auf andere Bereiche, (z. B. Handelsabkommen im Agrarbereich), aufmerksam. Die Entscheidung habe unmittelbare schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen für die Betroffenen, da die Schiffe sofort die marokkanischen Gewässer verlassen mussten. Sie baten die Kommission, schnellstmöglich einen neuen Mandatsentwurf zur Aushandlung eines neuen Protokolls vorzulegen.

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