Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 20. und 21. Oktober 2011 in Luxemburg
Ergebnisbericht
Leitung der deutschen Delegation: Bundesministerin Ilse Aigner und Staatssekretär Dr. Robert Kloos
- Zusammenfassung
- Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013
- EU-Bedürftigenhilfe
- Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV)
- Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2012
- Konsultationen mit Norwegen
- Legehennenrichtlinie
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der Ratstagung standen die Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013. Nach einer Präsentation der Vorschläge durch Kommissar Dacian Cioloş führte der Rat einen ersten Gedankenaustausch dazu.
Darüber hinaus nahm der Rat die Informationen zum Stand der Einhaltung der Legehennen-Richtlinie in den Mitgliedstaaten zur Kenntnis. Hinsichtlich des ab dem 1. Januar 2012 geltenden Verbots nicht ausgestalteter Käfige zeigt sich bei etlichen Mitgliedstaaten ein Umsetzungsverzug.
Der Rat erzielte eine politische Einigung zum Vorschlag der Kommission über die Festsetzung der Fischereiquoten in der Ostsee für das Jahr 2012.
Zudem führte der Rat einen Gedankenaustausch in Vorbereitung der jährlichen Fischerei-Konsultationen mit Norwegen, um der Kommission Leitlinien für die anstehenden Verhandlungen zu geben.
Der Rat erörterte das System der EU-Bedürftigenhilfe. Jedoch fand auch der erneut von der Kommission geänderte Vorschlag keine mehrheitliche Unterstützung.
Schließlich befasste sich der Rat mit der Vorbereitung der außerordentlichen Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV).
Im Einzelnen:
Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013
Der Rat führte einen ersten Gedankenaustausch über das Legislativpaket der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013.
Einleitend erläuterte Kommissar Cioloş die Vorschläge der Europäischen Kommission. In seiner Präsentation unterstrich er das Ziel einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Er ging ausführlich u. a. auf die Vorschläge zur Konvergenz der Direktzahlungen zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten und zur Steigerung der Umweltbeiträge der GAP durch die Einführung des so genannten "greening" der Direktzahlungen ein.
Kommissar Cioloş machte deutlich, dass die vorgeschlagene Konvergenz der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 ein erster Schritt sei, der im Kontext der Beratungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 gesehen werden müsse. Langfristiges Ziel sei eine weitere Konvergenz der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten.
Beim "greening" schlage die Kommission drei Maßnahmen vor, um die Ziele des Erhalts der Bodenfruchtbarkeit, dem Beitrag zur Minderung des Klimawandels und zum Erhalt der Biodiversität verstärkt in der GAP zu berücksichtigen. Der Vorschlag der Kommission gewährleiste eine möglichst einheitliche und einfache Anwendung.
Die Marktmaßnahmen müssten stärker als bisher die Landwirte gegen Preisschwankungen absichern. Daher schlage die Kommission eine Stärkung der Erzeuger innerhalb der Lebensmittelkette und die Einführung eines allgemeinen Kriseninstrumentes vor. Wichtig sei, dass die Kommission im Krisenfalle schnell und flexibel handeln könne.
Durch die bessere Abstimmung von Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklung mit anderen Fonds strebe die Kommission eine kohärentere Umsetzung und einen effizienteren Mitteleinsatz an. Im Rahmen des künftigen Fonds für die ländliche Entwicklung würden 20 Fördermaßnahmen insgesamt sechs Prioritäten zugewiesen.
Grundsätzlich würdigten die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission als eine gute Grundlage, die jedoch in wesentlichen Teilen mehr oder weniger stark verbessert werden müsse. Alle Mitgliedstaaten kritisierten, dass von dem Legislativpaket der Kommission keine Entlastung der Bürokratie, sondern weitere Belastungen für Landwirte und für Verwaltungen zu erwarten seien.
Sehr verhalten war die Reaktion insbesondere zu der von der Kommission vorgeschlagenen Umverteilung von Direktzahlungen, die mehrheitlich – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – als unausgewogen bezeichnet wurde. Während etliche Mitgliedstaaten eine zu hohe Kürzung der Direktzahlungen beklagten, kritisierten andere Mitgliedstaaten die vorgesehene Umverteilung als nicht weitgehend genug. Insbesondere die 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten forderten eine deutlich schnellere Anhebung ihrer Direktzahlungen an den künftigen EU-Durchschnitt.
Auch der Ansatz der Kommission zur weiteren Steigerung der Umweltbeiträge der GAP, das "greening", wurde von vielen Mitgliedstaaten kritisch hinterfragt. Das Ziel wurde zwar grundsätzlich geteilt, allerdings müsse das "greening" einfacher und zielgerichteter erfolgen. Einige Mitgliedstaaten sprachen sich dafür aus, Maßnahmen der 2. Säule stärker in das "greening" einzubeziehen.
Bundesministerin Aigner wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen deutlich über den u. a. von Deutschland geforderten Ansatz zur Begrenzung der Ausgaben auf 1 des EU-Bruttonationaleinkommens hinausgehe. Zudem wies sie darauf hin, dass die Bundesregierung eine Finanzierung von Maßnahmen außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens ablehne. Hier müsse eine Anpassung erfolgen.
Sie machte deutlich, dass Deutschland wichtige Ziele der Kommissionsvorschläge unterstütze. Allerdings bedürften wesentliche Elemente einer weiteren Klärung.
Finanzielle Fragen, wie der Mittelumfang bei der Umverteilung von Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten, müssten, unabhängig von der künftigen Höhe des EU-Agrarbudgets, im Zusammenhang mit der künftigen Verteilung der Finanzmittel für die ländliche Entwicklung auf die Mitgliedstaaten gesehen und könnten erst dann abschließend bewertet werden.
Enttäuschend sei, so Bundesministerin Aigner, dass die Europäische Kommission wesentliche Forderungen zur Vereinfachung der GAP nicht aufgreife, zumal die EU-Agrarministerinnen und Agrarminister im März 2011 konkrete Vorschläge vorgelegt hätten und ebenso das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom Juni 2011 eine deutliche Vereinfachung der GAP als wesentliches Ziel der künftigen GAP gefordert habe. Bislang sei nicht zu erkennen, in welchen Bereichen die künftige EU-Agrarpolitik für Landwirte und Verwaltungen spürbar vereinfacht werde. Hier müsse deutlich nachgebessert werden.
Deutschland unterstütze die Zielsetzung der Kommission, die Umweltbeiträge durch die GAP weiter zu steigern, um in Europa eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft zu fördern. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft bereits heute wichtige Beiträge zu Umweltzielen erbringe. Gerade Deutschland ist hier ein Vorreiter. Daher sei auch zu prüfen, ob und ggf. wie der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz der Freistellung des ökologischen Landbaus vom "greening" auch auf andere Bereiche der Agrarumweltförderung in der 2. Säule ausgeweitet werden könne. Das "greening" müsse von den Landwirten in der Praxis durchführbar sein. Dies sei der Maßstab für die Prüfung der Kommissionsvorschläge.
Bei den Fördermaßnahmen der 2. Säule benötigten die Mitgliedstaaten Planungssicherheit. In diesem Zusammenhang sei auch die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete zu sehen. Hier wolle Deutschland das bewährte und allgemein anerkannte deutsche Indexsystem in modifizierter Form weiterhin anwenden können.
Die aktuellen Marktmaßnahmen stellten aus deutscher Sicht ein ausreichendes Sicherheitsnetz dar. Dies sollte mit dem Ziel der Vereinfachung und Steigerung der Effizienz überprüft werden.
Der polnische Ratsvorsitz kündigte an, dass nun die Arbeiten in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen aufgenommen würden. Der Rat werde sich in seiner Tagung am 14. und 15. November 2011 schwerpunktmäßig mit dem künftigen System der Direktzahlungen befassen.
EU-Bedürftigenhilfe
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über das System der EU-Befürftigenhilfe.
Kommissar Cioloş legte einleitend dar, dass das geltende EU-Programm zur Bedürftigenhilfe nicht abrupt auslaufen dürfe. Auch für andere Bereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik habe es immer wieder Übergangsfristen gegeben. Vor diesem Hintergrund habe sich die Kommission um eine Kompromissfindung bemüht und den Vorschlag mehrfach abgeändert. So sehe der nun vorgelegte Vorschlag eine doppelte Rechtsgrundlage vor, die mit Art. 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nun auch die sozialpolitischen Aspekte dieses Programms berücksichtige. Weiterhin sehe der erneut geänderte Vorschlag nunmehr keine nationale Kofinanzierung der Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten vor. Auch das Europäische Parlament habe sich in dieser Richtung geäußert.
Es sprächen wichtige politische und moralische Argumente für eine Weiterführung des Programms für die Jahre 2012 und 2013. Über eine Fortführung des Programms ab 2014 im Bereich der Sozialpolitik, so wie dies der Vorschlag der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen vorsehe, müssten die zuständigen Sozialminister befinden.
Auch dieser Vorschlag hinsichtlich der kostenfreien Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der EU fand keine mehrheitliche Unterstützung bei den Mitgliedstaaten. Erneut lehnte eine Gruppe von Mitgliedstaaten den Vorschlag aus grundsätzlichen Erwägungen ab, da sozialpolitische Maßnahmen keine EU-Aufgaben sind.
Bundesministerin Aigner bestätigte für Deutschland die ablehnende Haltung. Die Erfahrungen mit Unterstützungsprogrammen für Bedürftige in Deutschland zeigten, dass diese Maßnahmen wesentlich effizienter auch im Interesse der Bedürftigen durch die Mitgliedstaaten selbst wahrgenommen werden können.
Der polnische Ratsvorsitz kündigte an, auf dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukommen.
Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV)
Ohne weitere Aussprache stellte der Ratsvorsitz fest, dass es keine mehrheitliche Unterstützung für einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten bei der außerordentlichen Generalversammlung der OIV Ende Oktober 2011 gebe.
In den bisherigen Beratungen hat sich aus grundsätzlichen und fachlichen Erwägungen keine Mehrheit für einen Gemeinsamen Standpunkt im Rat gefunden. Dieser Vorschlag betrifft eine noch ungeklärte Grundsatzfrage der Außenvertretungskompetenz von Mitgliedstaaten und EU-Kommission.
Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2012
Der Rat erzielte auf Grundlage eines Kompromisses des polnischen Ratsvorsitzes eine politische Einigung über die Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2012.
Die jährliche Festsetzung der Fangmöglichkeiten in Form von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Beschränkungen des Fischereiaufwands dient der Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen unter nachhaltigen Bedingungen.
Zu Beginn der Beratungen, die während der Tagung des Rates in bi- und multilateralen Runden fortgeführt wurden, betonte Kommissarin Damanaki, dass die Maßnahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der Ostsee zunehmend Wirkung zeigten. So könne die Dorschquote für die Ostsee erneut um 15 Prozent für die östliche und um 13 Prozent für die westliche Ostsee angehoben werden.
Staatssekretär Dr. Kloos unterstützte nachdrücklich den Ansatz der Kommission, auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen die Fischbestände in der Ostsee auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass beim westlichen Heringsbestand die Aufteilung der Fangmengen im Verhältnis 50 : 50 zwischen der westlichen Ostsee und dem Kattegat/Skagerrak vorgenommen wird. Damit erfolgt eine Rückkehr zum historischen Aufteilungsschlüssel. Dies entspricht einer wichtigen deutschen Forderung, die im Einklang mit der Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) steht.
Auch konnte im deutschen Interesse eine Anpassung des Vorschlags hinsichtlich der Gesamtfangquote für Scholle, die in der deutschen Fischerei nur als Beifang zum Dorsch auftritt, erzielt werden. Statt der vorgeschlagenen Kürzung um 25 Prozent berücksichtigt man nunmehr den Rat des ICES, der einen "rollover" vorgeschlagen hat, und sieht eine Kürzung um 5 Prozent vor.
Ebenso wurde beim Fischereiaufwand beim Dorsch eine Flexibilität zugelassen, um den Fischereiaufwand an die vorgeschlagene Erhöhung der Dorschquoten anzupassen. Diese war erforderlich, um eine vollständige Nutzung der Quoten zu ermöglichen.
Bei anderen Beständen (Hering in der östlichen Ostsee, Sprotte und Lachs) bedurfte es jedoch erneut deutlicher Quotenkürzungen, so dass die betroffenen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen und Finnland dem erzielten Kompromiss nicht zustimmen konnten. Auch Schweden lehnte den Kompromissvorschlag ab, da es die Rückkehr zur historischen Aufteilung beim westlichen Heringsbestand nicht mittragen konnte.
Konsultationen mit Norwegen
Der Rat führte einen Gedankenaustausch in Vorbereitung auf die jährlichen Fischerei-Konsultationen mit Norwegen. Damit wurden der Europäischen Kommission Leitlinien für die anstehenden Verhandlungen gegeben, die vom 14. bis 19. November 2011 stattfinden werden.
Die EU schließt auf Basis des Fischereiabkommens mit Norwegen jährlich eine bilaterale Fischereivereinbarung ab. Diese sieht sowohl den Austausch von Fangquoten im Nordostatlantik als auch die gemeinsame Bewirtschaftung wichtiger Bestände in der Nordsee vor (Hering, Kabeljau, Schellfisch, Scholle, Seelachs, Wittling).
Staatssekretär Dr. Kloos erklärte, dass aus deutscher Sicht bei den kommenden Verhandlungen mit Norwegen die Gesamtfangmenge und die damit verknüpften Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen festgelegt werden müssten. Zudem müsse eine ausgewogene Lösung zum Austausch bedeutender Fangrechte gefunden werden.
Deutschland sei vor allem an einem Zugang zum arktischen Kabeljau in nordnorwegischen Gewässern interessiert. Er unterstrich, dass das Projekt zur vollständig dokumentierten Fischerei fortgeführt werden solle. Mit Blick auf die Makrelenfischerei ermutigte Staatssekretär Dr. Kloos die Kommission, gegenüber Island und den Faröer-Inseln die Nachhaltigkeit dieser Fischerei einzufordern und ggf. mit geeigneten Mitteln gegenüber diesen beiden Drittstaaten umzusetzen.
Der polnische Ratsvorsitz und die Kommission streben an, die Verhandlungen mit Norwegen in einer zweiten Verhandlungsrunde, die sich bis zum 2. Dezember 2011 erstrecken wird, abzuschließen.
Legehennenrichtlinie
Der Rat nahm unter "Verschiedenes" ohne Aussprache aktuelle Informationen von Kommissar Dalli zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen entgegen. Ab dem 1. Januar 2012 dürfen Legehennen in der EU nicht mehr in nicht-ausgestalteten Käfigen gehalten werden.
Kommissar Dalli machte deutlich, dass die Kommission nicht am Verbot der Legebatterien rütteln und die Frist nicht verlängern werde. Die Entscheidung zur EU-Richtlinie sei bereits 1999 getroffen worden. Die Mitgliedstaaten hätten daher ausreichend Zeit zur Umsetzung gehabt. Nach dem 1. Januar 2012 werde die Kommission die Einhaltung der Richtlinie prüfen und wenn erforderlich die notwendigen, auch rechtlichen Schritte gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten.
Noch immer hätten nicht alle Mitgliedstaaten die erforderlichen Daten übermittelt, u. a. Spanien. Für Belgien, Bulgarien, Zypern, Frankreich, Portugal, Rumänien und Polen zeichne sich ab, dass diese das Verbot nicht-ausgestalteter Käfige nicht fristgerecht umsetzen werden.
Hinsichtlich der ab dem 1. Januar 2012 in Käfighaltung produzierten Eier, die ab diesem Datum nicht mehr vermarktungsfähig seien, erinnerte Kommissar Dalli an die Forderung des AGRI-Ausschusses des Europäischen Parlaments, diese Eier zu vernichten und die Hühner, die in nicht ausgestalteten Käfigen gehalten würden, zu töten. Aus Sicht der Kommission sei, insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten, ein solches Vorgehen den Verbrauchern jedoch nicht zu vermitteln.
Daher müsse eine "politische Lösung" gefunden werden, wie nach dem 1. Januar 2012 in einer Übergangszeit mit den in Legebatterien erzeugten Eiern zu verfahren sei, um eine aus gesellschaftlicher Sicht nicht akzeptable Vernichtung der erzeugten Eier zu vermeiden. Dazu regte Kommissar Dalli an, eine Verarbeitung der Eier und die Verwendung auf den nationalen Märkten zu prüfen.
In Deutschland gilt das Verbot grundsätzlich schon ab dem 1. Januar 2009, letzte Ausnahmemöglichkeiten liefen am 31. Dezember 2009 aus.
Das Verbot nicht-ausgestalteter Käfige ist aus deutscher Sicht ein großer Fortschritt für den Tierschutz in der EU. Eine mangelhafte Umsetzung und stillschweigende Duldung von Verstößen gegen einschlägiges EU-Recht würde der Glaubwürdigkeit der Tierschutzpolitik schaden. Es würde darüber hinaus das Verbrauchervertrauen enttäuschen und zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Eiermarkt führen. Aus deutscher Sicht ist daher der Umstellung höchste Priorität einzuräumen.
Der polnische Ratsvorsitz dankte der Kommission für die Informationen und kündete für den 28. Oktober 2011 eine spezielle Arbeitsgruppe mit den Mitgliedstaaten an, die für eine Übergangszeit nach dem 1. Januar 2012 alternative Lösungsansätze zum Umgang mit in Legebatterien erzeugten Eiern prüfen sollte.

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