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Sondertagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 7. Juni 2011 in Luxemburg

Ergebnisbericht

Leitung der deutschen Delegation: Bundesministerin Ilse Aigner

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Erzeuger von Obst und Gemüse, die durch das aktuelle EHEC-Geschehen drastische Einkommensverluste hinnehmen müssen, hatte die Ratspräsidentschaft am 6. Juni 2011 zu einer Sondertagung des Rates am 7. Juni 2011 eingeladen.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die wirtschaftlichen Folgen der Kaufzurückhaltung der Verbraucher infolge des EHEC-Ausbruchs und der daraus resultierenden erheblichen Absatzeinbrüche auf den betroffenen Märkten. Kommissar Cioloş stellte einen Verordnungsvorschlag mit Stützungsmaßnahmen für die betroffenen Gemüseerzeuger vor, der zeitgleich im Einheitlichen Verwaltungsausschuss beraten wurde. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten sprach sich dafür aus, die Entschädigungssätze höher anzusetzen, um einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zu ermöglichen, sowie für eine Gleichbehandlung von selbständigen Erzeugern und in Erzeugerorganisationen organisierten Erzeugern. Der Mittelansatz von 150 Millionen Euro sei zu wenig, um die betroffenen Betriebe angemessen zu entschädigen.

Der Rat befasste sich auf französischen Antrag auch mit der durch die anhaltende Trockenheit ausgelösten schwierigen Situation im Rindfleischsektor.

Im Einzelnen:

Lebensmittelsicherheit und Folgen des EHEC-Ausbruchs für den Markt

Zunächst berichtete Kommissar John Dalli über die gesundheitliche Situation sowie über die Aussprache der EU-Gesundheitsminister, die sich am 6. Juni 2011 mit dem Thema befasst haben. Er betonte, dass die Mitgliedstaaten kohärent mit der Krise umgegangen seien. Das europäische Schnellwarnsystem habe effizient reagiert und die europäischen Behörden ständen in einem engen Kontakt und arbeiteten konstruktiv zusammen. Kommissar Dalli habe am Vormittag des 7. Juni 2011 das Europäische Parlament über die aktuelle Situation bei EHEC informiert. Das Parlament sei enttäuscht über die Effizienz der Politik und stelle die europäische Maßnahmen zur Nahrungsmittelsicherheit in Frage.

Anschließend informierte Bundesministerin Aigner über die aktuelle Lage in Deutschland bei den EHEC-Infektionen. Dabei erläuterte sie – in chronologischer Reihenfolge – im Einzelnen, welche Schritte Deutschland eingeleitet hat, um die Ursache des EHEC-Erregers zu ermitteln. Sie wies dabei unter anderem auf die Zuständigkeiten der einbezogenen Behörden in Deutschland hin und erläuterte näher, welche Rolle die Bundesländer bei der Aufklärung haben. Dabei machte sie gleichzeitig deutlich, dass von Behördenseite auf wissenschaftlicher Basis ermittelte abgestimmte Sprachregelungen nach außen gegeben worden seien.

Der niederländische Agrarminister stellte die Eckpunkte eines gemeinsamen Vorschlags mehrerer Mitgliedstaaten (NL, BE, F, GR, DK, PL, HU mit informeller Unterstützung durch D und IRL) zur finanziellen Unterstützung der von der Krise betroffenen Betriebe vor. Dabei ging er näher darauf ein, wie die auf Artikel 191 der EGMO gestützten Marktstützungsmaßnahmen der Kommission ausgestaltet werden könnten. Dieser Vorschlag beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Zu 100 Prozent gemeinschaftsfinanzierte Maßnahmen für Obst und Gemüse ohne Einschränkung auf bestimmte Produkte,
  • Hilfen an Erzeugerorganisationen; Mitgliedstaaten können die Maßnahmen auch auf nichtorganisierte Erzeuger ausdehnen, wenn diese die administrativen Kosten tragen,
  • die Ausgleichszahlung sollte 90 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Marktpreises der Jahre 2008 bis 2010 betragen.

Landwirtschaftskommissar Dacian Cioloş nutzte die Gelegenheit, um eingangs den Zusammenhang zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 herzustellen und für neue Marktinstrumente im sog. Sicherheitsnetz für Agrarmärkte zu werben. Vorab verwies der Agrarkommissar auf die Möglichkeit der Gewährung einzelstaatlicher Beihilfen zur Unterstützung der betroffenen Erzeuger. Zudem stellte er den Vor-schlag der Kommission mit möglichen Stützungsmaßnahmen für die betroffenen Erzeuger des Gemüsesektors vor. Der Vorschlag wurde zeitgleich mit den Experten der Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuss beraten. Er sieht folgende, auf Artikel 191 der EGMO gestützte Maßnahmen vor:

  • Begrenzung von Stützungsmaßnahmen auf die hauptbetroffenen Erzeugnisse (Gurken, Salat, Tomaten sowie Zucchini und Paprika), ggf. nach Prüfung Ausdehnung auf weitere Produkte
  • Zahlung an alle Erzeuger, aber Abwicklung über die Erzeugerorganisationen, bei Nichtmitgliedern Reduzierung um 10 Prozent plus Durchführungskosten,
  • Höhe der Zahlung: 30 Prozent des durchschnittlichen Marktpreises der Jahre 2007 bis 2010, was ca. 45 Prozent des Marktpreises für das Jahr 2011 entspricht,
  • Finanzieller Rahmen: 100 Prozent Gemeinschaftsfinanzierung bei einem derzeit avisierten Kostenrahmen von 150 Millionen Euro,
  • Zeitraum: 26. Mai bis Ende Juni 2011,
  • Begleitung durch Absatzfördermaßnahmen (ab Herbst 2011).

Alle Mitgliedstaaten forderten finanzielle Leistungen zum Ausgleich der betroffenen Erzeuger. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten sprach sich dafür aus, die Entschädigungssätze höher anzusetzen, um einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zu ermöglichen. Sie forderten außerdem eine Gleichbehandlung von Erzeugern, die selbständig vermarkten mit den in Erzeugerorganisationen organisierten Erzeugern. Der Mittelansatz von 150 Millionen Euro sei zu wenig, um die betroffenen Betriebe angemessen zu entschädigen. Darüber hinaus sprachen viele Mitgliedstaaten für Verbesserungen im Bereich der Kontrollen und der Lebensmittelsicherheit, insbesondere bei dem Europäischen Schnellwarnsystem, aus.

Kommissar Cioloş sagte einen verbesserten Vorschlag zur Entschädigung der Betriebe zu. Bis zum 8 Juni 2011 würden verbesserte Elemente des Vorschlags den Mitgliedstaten übermittelt werden. Im Verwaltungsausschuss könnte dann dieser Vorschlag in der nächste Woche beraten und entschieden werden.

Dürre und ihre Auswirkungen auf die Rinderhaltung

Der französische Landwirtschaftsminister wies auf die dramatischen Folgen der Trockenheit in Frankreich hin. Die Tierhalter müssten Tiere verkaufen, um den betrieblichen Futterbedarf zu reduzieren. De-minimis-Beihilfen würden vermutlich nicht ausreichen. Die Direktzahlungen sollten deshalb vorgezogen werden. Auch Belgien sprach sich für konkrete Marktstützungsmaßnahmen der Kommission für die betroffenen Rindfleischerzeuger aus. Die Kommission wies auf die bestehenden Möglichkeiten für Stützungsmaßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung und der staatlichen Beihilfen sowie auf die Möglichkeit hin, die Direktzahlungen bei Einhaltung bestimmter Bedingungen frühzeitig ab dem 16. Oktober 2011 auszuzahlen. Marktstützungsmaßnahmen auf Grundlage der EGMO seien nur bei einem deutlichen Rückgang der Marktpreise für Rindfleisch möglich, dies sei bislang jedoch nicht der Fall. Die Kommission werde den Rindfleischmarkt weiterhin aufmerksam beobachten.

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