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Bericht über die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 26. Oktober 2010 in Luxemburg

Leitung der deutschen Delegation: Staatssekretär Dr. Robert Kloos

Zusammenfassung

Der Rat erzielte eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für das Jahr 2011.

Zudem führte er einen Gedankenaustausch in Vorbereitung der jährlichen Fischerei-Konsultationen mit Norwegen, um der Kommission Leitlinien für die anstehenden Verhandlungen zu geben. Zur Vorbereitung der Jahreskonferenz der Internationalen Kommission für die Erhaltung des atlantischen Thunfischs fand im Rat eine politische Debatte statt.

Im Rahmen der Anpassung des EU-Rechts an den Vertrag von Lissabon präsentierte die Kommission ihre Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums sowie für die so genannte Direktzahlungsverordnung.

Ferner legte die Präsidentschaft einen kurzen Bericht über das informelle Treffen der Agrarminister im September 2010 in La Hulpe vor. Zudem thematisierte die belgische Delegation die Frage der künftigen Entwicklung des EU-Schweinefleischsektors und kündigte diesbezüglich eine Konferenz an. Auf Antrag der portugiesischen Delegation befasste sich der Rat mit der Frage der Importkontingente für Rohzucker. Die griechische Delegation sprach die schwierige Situation im Baumwollsektor an und Litauen verwies auf die Situation der afrikanischen Schweinepest und mögliche Auswirkungen auf die Gemeinschaft. Auf die unbefriedigende EU-Koordinierung bei den Verhandlungen im Rahmen der Nordwest-atlantischen Fischereiorganisation (NAFO) haben Estland und Lettland hingewiesen.

Im Einzelnen:

Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2011

Der Rat erzielte einstimmig - gegen die Kommission - eine politische Einigung über die TAC- und Quotenverordnung (total allowable catch) für die Ostsee im kommenden Jahr.

Kommissarin Damanaki machte deutlich, dass die Kommission bei der Festlegung der TAC nur geringe Flexibilität habe, die durch die wissenschaftlichen Empfehlungen begrenzt werde. Darüber hinaus gelte der Rahmen, der durch den mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für den Dorsch vorgegeben sei. Sie wies darauf hin, dass sich der westliche Heringsbestand immer weiter verschlechtere. Zu dieser schwierigen Situation hätten die Entscheidungen des Rates in den letzten Jahren beigetragen. Die Kommission werde sich bei der Festlegung dieses TAC an den wissenschaftlichen Empfehlungen halten.

Staatssekretär Dr. Kloos unterstützte die langfristige Strategie der Kommission, die Fischbestände in der Ostsee schrittweise auf ein nachhaltiges Niveau nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrags zu bringen. Richtschnur für die Einigung des Rates müssten die wissenschaftlichen Empfehlungen für die jeweiligen Bestände sein. Deshalb sei es wichtig, dass die Kommission auch für die pelagischen Arten in der Ostsee, z.B. für den Hering, möglichst bald Managementpläne vorlege. Bei der anstehenden Reduzierung der Gesamtfangmengen für den Hering müsste auch der Bestand in der Nordsee berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund forderte Staatssekretär Dr. Kloos eine gemeinsame Festlegung der TAC für Hering in der westlichen Ostsee und im Kattegat/Skagerrak im Dezember 2010 und eine Rückkehr zum traditionellen Verteilungsschlüssel von 50:50, um das Prinzip der relativen Stabilität zu wahren. Darüber hinaus wies er auf die hohe Bedeutung einer Fortführung des Pilotprojekts für die voll dokumentierte Fischerei, d.h. die Kameraüberwachung auf Booten hin und forderte als Anreiz zur Teilnahme eine Erhöhung der TAC für Dorsch um fünf Prozent für die Mitgliedstaaten, die an diesem Pilotprojekt teilnehmen.

Nach zahlreichen bilateralen Gesprächen konnte schließlich eine politische Einigung auf Grundlage eines Kompromissvorschlags der Präsidentschaft erzielt werden. Deutschland stimmte dem Kompromiss zu, da er die wichtigsten deutschen Anliegen berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Bestandssituation beim westlichen Hering vereinbarten Rat und Kommission einvernehmlich den wissenschaftlichen Empfehlungen uneingeschränkt zu folgen. Dies bedeutet für das kommende Jahr eine Reduzierung um 30 Prozent. Die von Deutschland und anderen Mitgliedstaaten geäußerte Forderung nach Vorlage eines mehrjährigen Managementplans für pelagische Arten wurde aufgegriffen und in einer gemeinsamen Erklärung von Rat und Kommission festgehalten. Zudem verständigten sich - auf deutsche Initiative - Rat und Kommission in einer gemeinsamen Erklärung darauf, dass bei den anstehenden Verhandlungen mit Norwegen für die westliche Ostsee sowie Skagerrak und Kattegat die wissenschaftlichen Empfehlungen mit dem entsprechenden Nachdruck durchgesetzt werden sollen. Bei Dorsch wurde die Fangquote entsprechend dem Managementplan um sechs Prozent und für die östliche Ostsee um 15 Prozent erhöht. Die Fangmenge für Sprotte wird um 24 Prozent gekürzt. Zudem soll jetzt auch in der Ostsee ein Anreizsystem für eine discardfreie, voll dokumentierte Fischerei entwickelt werden. Auch der von Deutschland geforderten Flexibilität bei der Seetageregelung wurde Rechnung getragen.

Konsultationen mit Norwegen

Der Rat führte einen ersten Gedankenaustausch über die anstehenden jährlichen Konsultationen mit Norwegen. Die Kommission wird auf Grundlage dieser Orientierung die Verhandlungen mit Norwegen über die Fischereimöglichkeiten in 2011 aufnehmen.

Auf Basis des Fischereiabkommens von 1980 mit Norwegen schließt die Europäische Gemeinschaft jährlich eine bilaterale Fischereivereinbarung ab. Diese sieht sowohl den Austausch von Fangquoten im Nordostatlantik als auch die gemein-same Bewirtschaftung wichtiger Bestände in der Nordsee vor (Hering, Kabeljau, Schellfisch, Scholle, Seelachs, Wittling, Makrele). Für diese gemeinsam bewirtschafteten Bestände gibt es bereits, mit Ausnahme des Wittlings, mehrjährige Bewirtschaftungspläne.

Kommissarin Damanaki machte deutlich, dass sie sehr schwierige Verhandlungen mit Norwegen erwarte, um zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu gelangen. Dies werde im kommenden Jahr dadurch erschwert, dass für etliche Bestände, insbesondere beim Blauen Wittling, als das traditionelle "Zahlungsmittel" der EU in diesem Abkommen, Kürzungen der Fangmöglichkeiten vorzunehmen seien.

Deutschland - und andere Mitgliedstaaten - begrüßten, dass sich der Rat frühzeitig mit der strategischen Ausrichtung der Union für die Fischerei-Verhandlungen mit Norwegen befasse. Staatssekretär Dr. Kloos unterstrich, dass die Höhe der Fangmöglichkeiten bei den gemeinsam mit Norwegen bewirtschafteten Beständen auf Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen und der bestehenden langfristigen Bewirtschaftungspläne festgelegt werden sollen. Daneben sollten die mit Norwegen vereinbarten Maßnahmen zur Beifangreduzierung bei Kabeljau, z. B. die Echtzeitschließung, weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang bat er die Kommission, sich für eine Fortführung des Projektes der „vollständig dokumentierten Fischerei“ einzusetzen, das als Anreiz zur Teilnahme eine Erhöhung der Kabeljauquote um fünf Prozent vorsieht. Die Makrelenfischerei müsse im Rahmen einer multilateralen Vereinbarung gesichert werden, die auch Island einbeziehe.

Bezüglich des Austauschs von Fangmöglichkeiten betonte Staatssekretär Dr. Kloos, dass hier die Kabeljauquoten in nordnorwegischen Gewässern ("arktischer Kabeljau") für Deutschland nach wie vor hohe Priorität haben. Diese Fangmöglichkeiten würden von den EU-Fischern vollständig genutzt. Deshalb sollte die von Norwegen angebotene Fangmenge in höchstmöglichem Umfang genutzt werden.

Die Verhandlungen mit Norwegen sollen bis spätestens Mitte Dezember 2010 ab-geschlossen werden, um die Ergebnisse bei der Festlegung der Fangmöglichkeiten für das Jahr 2011 im Dezemberrat berücksichtigen zu können.

ICCAT-Jahreskonferenz

Der Rat führte einen Gedankenaustausch, um der Kommission eine politische Orientierung für die Sitzung der Internationalen Kommission für die Erhaltung des atlantischen Thunfischs (ICCAT) zu geben.

In der ICCAT werden jährlich die Fangmengen u. a. für den Roten Thun festgelegt, dessen Bestand seit Jahren in einem besonders schlechten Zustand ist. Die nächste Jahrestagung findet vom 17. bis 27. November 2010 statt.

Kommissarin Damanaki wies darauf hin, dass die Bestandssituation beim Roten Thun nach wie vor sehr prekär sei. Deshalb sprach sie sich dafür aus, die Fangmöglichkeiten für den Roten Thun weiter zu reduzieren, um im Einklang mit den Vereinbarungen von Johannesburg und der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) bereits im Jahr 2020 zu erreichen. Daneben müssten die Anstrengungen zum Abbau von Überkapazitäten und die Einrichtung von Schutzzonen vorangetrieben werden.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten verwiesen auf den in Recife 2009 von der EU mitgetragenen ICCAT-Beschluss, nach dem der MSY für den Roten Thun erst 2022 erreicht werden müsse. An diese internationalen Vereinbarung sei auch die EU gebunden.

Staatssekretär Dr. Kloos unterstützte die Festlegung von strengen Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen zur nach-haltigen Bestandserholung. In Anbetracht der Unsicherheit der wissenschaftlichen Empfehlungen in diesem Fall trete Deutschland für eine entsprechende stringente Verhandlungsposition der Union - ausgerichtet am Vorsorgeprinzip - ein. Eine gesicherte nachhaltige Erholung dieses Bestandes habe für Deutschland hohe Priorität.

Änderung der Verordnung über die ländliche Entwicklung (ELER) und der Verordnung über die Direktzahlungen

Der Rat nahm die Präsentation der Kommission über die Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die ländliche Entwicklung und der Verordnung über die Direktzahlungen zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der Anpassung des EU-Rechts an den Vertrag von Lissabon (im Agrarbereich besteht in insgesamt 49 Verordnungen Anpassungsbedarf) hat die Kommission die genannten Vorschläge vorgelegt. Die Vorschläge sehen in erster Linie die Anpassung der Verordnungen an die neuen Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Rat, Europäischen Parlament und Kommission. Außerdem greifen die Vorschläge einige Anregungen der Mitgliedstaaten für Vereinfachungen von Rechtsvorschriften auf. So schlägt die Kommission beispielsweise Vereinfachungen bei den Berichtspflichten der Mitgliedstaaten und bei der Erfassung von Flächen bei sehr kleinen landwirtschaftlichen Betrieben vor.

Staatssekretär Dr. Kloos begrüßte die Vereinfachungsvorschläge und weitere materielle Änderungsvorschläge. Wie andere Mitgliedstaaten ermutigte er jedoch die Kommission, noch ambitionierter alle Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen, insbesondere im Bereich der Cross Compliance. Dafür hätten in der Vergangenheit einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, der Kommission 39 Vereinfachungsvorschläge vorgelegt, von denen nur ungefähr die Hälfte umgesetzt bzw. hierzu entsprechende Vorschläge erarbeitet worden wären.

Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Regelungen zur Ausgestaltung der Rechtsetzungsbefugnisse habe Deutschland, so Staatssekretär Dr. Kloos, jedoch erhebliche Bedenken. Dies liege zum einen daran, dass die so genannte Komitologie-Verordnung, die das Verfahren der Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten festlegt, derzeit noch im Mitentscheidungsverfahren verhandelt werde und wesentliche Unterschiede in den Auffassungen der am Gesetzgebungsprozess beteiligten Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) bestünden. Da aber die Änderungsverordnungen bereits auf die Komitologie-Verordnung verweisen, diese jedoch noch eine "leere Hülle" darstelle, könne eine fundierte Bewertung des Vorschlags noch nicht erfolgen.

Zum anderen sei nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Kommission eine Aufteilung in Durchführungs- und delegierte Rechtsakte vorgenommen habe. Aus diesem Grund regte Staatssekretär Dr. Kloos an, unter Beteiligung des Rechtsdienstes des Rates einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, nach dem dann die notwendigen Einzelfallentscheidungen getroffen werden können. Diese Frage sei von erheblicher Bedeutung, da die Mitwirkungsrechte der Mitgliedstaaten sich je nach Verfahrenswahl grundlegend unterscheiden. Auch aus diesem Grund trete Deutschland für eine sorgfältige Prüfung der Vorschläge ein.

Dies gelte insbesondere deshalb, da Präzedenzfälle verhindert werden müssten, in denen die Mitgliedstaaten - ohne durch die Verträge hierzu gezwungen zu sein - der Kommission zu weitreichende Kompetenzen und Gestaltungsspielräume zugestehen. Solle - nach Prüfung - eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an die Kommission für sachgerecht gehalten werden, so werde sich Deutschland für eine grundsätzliche Befristung dieser Ermächtigung sowie für die Befassung einer Gruppe nationaler Experten vor dem Erlass des jeweiligen delegierten Rechtsakts einsetzen.

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