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Bericht über die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 27. September 2010 in Brüssel

Leitung der deutschen Delegation: Staatssekretär Dr. Robert Kloos

Zusammenfassung

Die Mitteilung der Kommission zur Freiheit der Mitgliedstaaten, über den Anbau von genetisch veränderten Kulturen zu entscheiden, stand im Mittelpunkt der Beratungen. Bei dem Gedankenaustausch hat Staatssekretär Dr. Kloos die ablehnende Haltung Deutschlands dargelegt.

Die Kommission hat ihre Änderungen am Vorschlag zum System der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der EU erläutert. Hier bleibt es bei der deutschen ablehnenden Haltung. Dies ist ein sozialpolitisches Programm, das in die Verantwortung der Mitgliedstaaten gehört. Es ist kein Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Die Schlussfolgerungen zu den Empfehlungen der Hochrangigen Expertengruppe Milch wurden als Schlussfolgerungen der Präsidentschaft verabschiedet.

Die EU-Agrarministerinnen und -Agrarminister haben sich außerdem mit der Finanzierung der Tierseuchenentschädigung im Rahmen der Tiergesundheitsstrategie befasst. Auf Antrag der Kommission hat der Rat über die Makrelenfischerei im Nordost-Atlantik diskutiert.

Im Einzelnen:

Nahrungsmittelhilfe an Bedürftige

Die Kommission hat ihren Vorschlag zur Bedürftigenhilfe überarbeitet und insbesondere Anregungen des Europäischen Parlaments aufgegriffen. Dabei hat sich allerdings an den Grundlagen des Vorschlags nichts Entscheidendes geändert.

Kommissar Cioloş betonte, dass dieses Programm seit 20 Jahren funktioniere und wesentlicher Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik sei. Es diene insoweit auch den erweiterten Zielen der Agrarpolitik nach 2013. Das Interesse der Mitgliedstaaten an diesem Punkt habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Staatssekretär Dr. Kloos verdeutlichte, dass der von der Kommission geänderte Vorschlag unsere grundsätzlichen EU-rechtlichen Bedenken nicht ausräume. Er lehnte daher auch den geänderten Vorschlag ab. Andere Mitgliedstaaten haben – wie wir – Probleme mit der Rechtsgrundlage des Vorschlags und teilten unsere Auffassung, dass die Bedürftigenhilfe als Bestandteil der Sozialpolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle und auf nationaler Ebene effizienter umgesetzt werden könne.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten drängten weiterhin auf eine vollständige EU-Finanzierung anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen nationalen Kofinanzierung.

Der Vorschlag soll in den kommenden Wochen in den Gremien des Rates geprüft und bei einer der nächsten Tagungen des Rates erneut erörtert werden.

Regionen in äußerster Randlage

Kommissar Cioloş stellte einen Bericht über die Durchführung des POSEI-Programms für Regionen in äußerster Randlage vor und präsentierte einen Vorschlag zur Neufassung der Verordnung. Dieser enthält auch Anpassungen an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Vorschlag soll in den kommenden Wochen in den Ratsgremien geprüft werden.

Genetisch veränderte Organismen

Der Rat erörterte die Mitte Juli 2010 von der Europäischen Kommission vorgelegte Mitteilung, die eine "opt-out"-Lösung zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen enthält. Kommissar Dalli legte dar, dass der neue Vorschlag versuche, eine seit langem schwierige Entscheidungssituation in der EU konstruktiv zu lösen. Anders als die derzeitige Rechtslage sei er WTO-kompatibel. Er bat die Mitgliedstaaten um eine offene und konstruktive Diskussion.

Zahlreiche Delegationen sahen noch erheblichen Prüfungsbedarf, vor allem zur Frage der Vereinbarkeit des Kommissionsvorschlags mit dem Binnenmarkt und mit den WTO-Regeln. Sie forderten im Wesentlichen die Berücksichtigung von Gesundheits- und Umweltaspekten.

Einige Delegationen mahnten die bisher noch fehlende Umsetzung der Schlussfolgerungen an, die der Rat der Umweltminister im Dezember 2008 verabschiedet hatte. Aus deutscher Sicht ist der Vorschlag der Kommission nicht mit den WTO- und insbesondere den Binnenmarktregelungen vereinbar. Deutschland lehnte den Vorschlag daher ab.

Bericht der Hochrangigen Gruppe für den Milchsektor

Der Rat erörterte einen Entwurf von Schlussfolgerungen, die auf den Empfehlungen der Hochrangigen Expertengruppe (HLG) beruhen. Trotz umfangreicher Vorarbeiten gelang es dem Vorsitz nicht, Einigkeit im Rat zu erreichen. Der Entwurf wurde schließlich als Schlussfolgerungen der Präsidentschaft von einer qualifizierten Mehrheit aus 22 Delegationen unterstützt.

Einige Delegationen machten deutlich, welche Probleme sie vor allem mit den Aussagen zur Wettbewerbsfähigkeit im vorliegenden Entwurf haben. Ebenso wie zahlreiche andere Delegationen hat Staatssekretär Dr. Kloos den Schlussfolgerungen zugestimmt, da sie wichtige deutsche Anliegen berücksichtigen. Die Schlussfolgerungen stellen sicher, dass die Grundsätze der Freiwilligkeit und die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes bei den von der Kommission eventuell zu ergreifenden Maßnahmen und den angekündigten Legislativvorschlägen beachtet und berücksichtigt werden.

Kommissar Cioloş dankte für die breite Unterstützung und unterstrich seine Bereitschaft, vor Jahresende Vorschläge zum Milchbereich vorzulegen. Er hoffe damit, größere Stabilität für den Milchsektor auch im Hinblick auf das Auslaufen der Quotenregelung erreichen zu können. Er verwies weiterhin auf die anstehenden Bemühungen in den Bereichen Qualitätspolitik und Innovationsförderung. Er legte dem Rat außerdem den Quartalsbericht zum Milchsektor vor, der eine Besserung der Marktlage feststellt.

Tierseuchenentschädigung

Die Finanzierung der Tierseuchenentschädigung wurde im Rahmen eines Gedankenaustauschs erörtert. Staatssekretär Dr. Kloos machte dabei erneut deutlich, dass das deutsche System der Beteiligung der Landwirte seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird. Er unterstützte die beabsichtigte Harmonisierung und forderte eine EU-weite Mindestbeteiligung der Landwirte in Höhe von 30 Prozent. Einige Mitgliedstaaten forderten eine stärkere oder gar vollständige Finanzierung aus EU-Mitteln.

Makrelenfischerei

Kommissarin Damanaki unterrichtete den Rat über den Stand der Verhandlungen mit Island und den Färöern. Die Bewirtschaftung des nordwestatlantischen Makrelenbestands ist durch unilaterale Quotenfestsetzungen von Island und den Färöern empfindlich gestört. Aufgrund dieser Quotenfestsetzungen wird die fischereiwirtschaftliche Empfehlung jetzt um 35 Prozent überschritten. Dies könnte zu einer bedenklichen Gefährdung der derzeit guten Bestandssituation bei der Makrele führen.

Staatssekretär Dr. Kloos betonte – ebenso wie zahlreiche andere Delegationen –, dass er das aktuelle Verhalten Islands und der Färöer im Hinblick auf ein nachhaltiges Fischerei-Management für unverantwortlich halte.

Die Delegationen betonten ihre Unterstützung für die Kommission bei der Suche nach einer tragfähigen Lösung, die den Interessen der EU-Fischer Rechnung trage.

Verschiedenes

Lettland – unterstützt von zahlreichen anderen Delegationen – forderte eine Beschleunigung des Prüfungsverfahrens der Kommission, das eine Überarbeitung des nationalen BSE-Überwachungsprogramms zum Ziel hat. Auf ungarischen Antrag erörterte der Rat eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für die erhöhte De-minimis-Grenze für staatliche Beihilfen. Italien forderte eine bessere Kennzeichnung von importierten Verarbeitungstomaten, während Polen und Griechenland Markteingriffe auf dem Getreidemarkt wünschten.

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